Interview
Bayerns Justizminister Bausback zu Burkaverbot und Kinderehen
11. September 2016, 14:48 Uhr aktualisiert am 11. September 2016, 14:48 Uhr
Die Vollverschleierung gehört nicht in unsere Gesellschaft. Davon ist der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) überzeugt.
Im Interview mit der Mediengruppe Straubinger Tagblatt/Landshuter Zeitung sagt er, was für ein Burka-Verbot spricht. Zudem erklärt er, wie eine Obergrenze umsetzbar ist und unter welchen Voraussetzungen der Freistaat seine Klage gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung einreichen könnte. Auch gegen Kinderehen will Bausback vorgehen. Diese sollen künftig in Deutschland nichtig sein.
Herr Bausback, die CSU will die Burka als "Uniform des Islamismus" verbieten. Wie lässt sich das rechtlich umsetzen?
Bausback: Mit den Flüchtlingsbewegungen sind Menschen zu uns gekommen, die eine Vollverschleierung tragen. Es sind nicht viele, aber sie sind sichtbar in der Gesellschaft. Zur Kommunikation gehört mehr als das, was jemand sagt. Auch Mimik und Gestik gehören dazu. Daher ist es ein Problem, wenn sich Menschen der freien Kommunikation verweigern. Auch das Bundesverfassungsgericht hält eine freie Kommunikation konstitutiv für eine freie Gesellschaft. Zudem ist eine Vollverschleierung mit unserem Verständnis von Menschenwürde und Gleichberechtigung von Mann und Frau nicht vereinbar. Daher müssen wir eine klare Grenze setzen. Als Justizminister ist mir vor allem wichtig, dass eine Vollverschleierung vor Gericht nicht möglich ist. Die Glaubwürdigkeit einer Zeugin ist kaum zu beurteilen, wenn sie sich hinter einem Schleier verbirgt. Für Gerichte, aber auch Universitäten und Schulen brauchen wir eindeutige Regelungen. Ich persönlich habe darüber hinaus auch Sympathien für ein generelles Burkaverbot.
Wie sieht es mit der praktischen Umsetzung einer Obergrenze aus? Deutschland hat ja auch internationale Verpflichtungen zu erfüllen, die eine solche Obergrenze nicht vorsehen.
Bausback: Das greift zu kurz. Man muss sich nur das Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Udo di Fabio ansehen. Weder aus dem Grundgesetz noch aus dem Völker- oder Europarecht kann eine Verpflichtung Deutschlands abgeleitet werden, den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis zu garantieren. Im Grundgesetz haben wir etwa die Regel, dass wir aus sicheren Drittstaaten heraus niemanden aufnehmen müssen. Das ist auch der Ansatzpunkt für eine Obergrenze. Gleichzeitig ist es wichtig, dass wir vor Ort Hilfe leisten anstatt zuzulassen, dass weiterhin hunderttausende Menschen jedes Jahr auf der Flucht umkommen.
Die CSU hat sich eine Verfassungsklage gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung vorbehalten. Wann wollen Sie diese einreichen?
Bausback: Zunächst einmal: Es war nicht die CSU, sondern der Freistaat Bayern. Überdies ist für den Augenblick die Grundlage für eine solche Klage nicht gegeben. Voraussetzung dafür ist nämlich, dass die Handlungsfähigkeit und Eigenstaatlichkeit des Freistaats unmittelbar in Gefahr ist. Faktisch sind die Flüchtlingszahlen aber deutlich zurückgegangen. Sollte sich die Situation allerdings wieder zuspitzen, ist die Argumentation in der Klageschrift weiterhin richtig und gültig.
Es gibt wohl auch in Deutschland Tausende Kinderehen. Wie wollen Sie dagegen vorgehen?
Bausback: International ist die Kinderehe schon seit Längerem ein Problem. Zunehmend wird auch unsere Rechtsordnung mit Kinderehen unter Flüchtlingen konfrontiert. Hier geht es um Fragen von Menschenwürde und Kinderschutz. 13- und 14-jährige Mädchen gehören nicht vor den Traualtar, sondern auf die Schulbank. Ich möchte, dass für die Frage, ab welchem Alter eine Ehe geschlossen werden kann, künftig stets deutsches Recht gilt. Auch sollten solche Kinderehen in Deutschland von Anfang an nichtig sein. Auf Bundesebene gibt es dazu auf meine Anregung jetzt auch eine Arbeitsgruppe. Ich bin zuversichtlich, dass es dazu bald entsprechende Regelungen geben wird.