Entschädigung bei Warnstreik
Wie Bahn-Kunden ihr Geld zurückbekommen können
10. Dezember 2018, 11:18 Uhr aktualisiert am 10. Dezember 2018, 14:41 Uhr
Zugausfälle und Verspätungen: Der Warnstreik bei der Bahn hat am Montag Reisenden und Pendler viele Nerven gekostet - auch in Ostbayern. Und auch den restlichen Tag über müssen die Kunden der Deutschen Bahn noch viel Geduld haben, den das Unternehmen warnte vor weiteren Störungen im Nah- und Fernverkehr. Doch Fahrgäste haben bei Streiks einige Rechte.
Die einen haben Verständnis, die anderen sind nur noch genervt: Ein Warnstreik in der Vorweihnachtszeit strapaziert die Geduld vieler Reisenden und Pendler. Auf Twitter häufen sich bereits die Beschwerden über Zugausfälle und Verspätungen. Was Bahnfahrern bei Verzögerungen und Ausfällen zusteht.
Kann ich meine Fahrkarte später nutzen?
Reisende mit Fahrscheinen für den Fernverkehr mit Gültigkeit am Montag können ihre Tickets laut Bahn bis einschließlich Sonntag, 16. Dezember, flexibel nutzen. Für Spar- und Supersparpreis-Tickets wurde die Zugbindung aufgehoben. Die Bahn rät Reisenden, die auch am Dienstag fahren können, auf diesen Tag auszuweichen.
Kann ich meine Fahrkarte zurückgeben?
Es ist möglich, sich das Ticket und die Sitzplatzreservierung kostenlos erstatten zu lassen, wenn die Zugreise wegen des Streiks nicht wie geplant möglich ist. Konkret gilt das schon, wenn der Zug voraussichtlich mindestens 20 Minuten verspätet am Ziel ankommt. Das schreiben die allgemein geltenden Fahrgastrechte vor. Bei online gebuchten Tickets ist die Erstattung auf der Bahn-Webseite möglich, ansonsten in den DB-Reisezentren und auf dem Postweg (Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main).
Wie komme ich bei Verspätungen zu meiner Entschädigung?
Eine Entschädigung müssen Kunden ebenfalls beim bahneigenen Servicecenter für Fahrgastrechte beantragen. Dafür gibt es entweder im Zug, am Bahnhof oder online zum Ausdrucken ein Formular. Dieses müssen Kunden ausfüllen und mit der Fahrkarte oder zum Beispiel ihrer Bahncard-Nummer in einem Reisezentrum abgeben oder per Post schicken. Das Anliegen wird laut Bahn innerhalb eines Monats bearbeitet.
Wie viel Geld steht mir zu?
Ab einer Stunde Verspätung am Zielort gibt es in Deutschland ein Viertel vom Ticketpreis zurück. Bei mehr als zwei Stunden ist es die Hälfte. Mit Bahncard 100 gibt es zehn Euro in der zweiten Klasse, wenn der Zug mehr als 60 Minuten zu spät am Ziel ankommt.
Brauche ich unbedingt einen Zangenabdruck?
Ist eine Bahn mit viel Verzug unterwegs, verteilen Zugbegleiter mitunter während der Fahrt die Formulare und bestätigen die Verspätung durch einen Zangenabdruck. Das sei aber an sich nicht nötig, erklärt die Bahn. Ob eine Verspätung vorlag, lasse sich bei der Antragsprüfung im System nachvollziehen. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät dennoch dazu, sich sicherheitshalber die Verspätung im Zug bestätigen zu lassen.
Geht es auch schneller und unkomplizierter?
Mittlerweile gibt es Anbieter für die Erstattung im Internet. Einer ist Zug-Erstattung.de. Man lädt sein Ticket hoch, das System liest die Daten aus und bereitet auf deren Basis den Antrag vor. Man selbst fügt diesem noch seine Anschrift und Kontoverbindung hinzu. Das Verschicken an die Bahn übernimmt danach der Anbieter. Das kostet ab dem zweiten Antrag 0,99 Euro Gebühr. Ähnlich macht es Refundrebel.com, bis Ende Januar 2019 noch gebührenfrei.
Das Portal Bahn-Buddy.de prüft anhand des hochgeladenen Tickets die Ansprüche des Kunden und macht ein Angebot für eine Sofort-Auszahlung der Entschädigung. Dafür fällt eine Gebühr an, deren Höhe sich an den Erfolgsaussichten des Antrags orientiert. Maximal sind es laut Anbieter 20 Prozent der im Raum stehenden Entschädigungssumme, im Schnitt werden zwölf Prozent abgezogen. Das Geld fließe in kurzer Zeit, lautet das Versprechen. Und es steht einem unabhängig davon zu, ob Bahn-Buddy.de die Summe erfolgreich eintreibt.
Wo kann ich mich informieren?
Die Bahn hat für eine kostenlose Sonderhotline mit der Nummer 08000/99 66 33 geschaltet. Aktuelle Infos finden Fahrgäste auch auf bahn.de/aktuell, m.bahn.de oder in der App DB-Navigator - wobei die durchgängige Information auf diesen Kanälen streikbedingt nicht zu jeder Zeit dauerhaft möglich sein kann. Das Gleiche gilt laut Unternehmen für die Kundeninformation in den Bahnhöfen.
Kann sich die Bahn mit höherer Gewalt herausreden?
Nein. Für Entschädigungsansprüche spielt der Grund für die Verspätung keine Rolle. Auf höhere Gewalt kann sich der Konzern im Gegensatz zu Airlines nicht berufen. Lokführerstreik, Sturmschäden, geflutete Strecken - kommt ein Zug deshalb zu spät an oder fällt er aus, hat man trotzdem Anspruch auf Entschädigung oder Kostenerstattung.
Was gilt bei weiteren Streiks in der Zukunft?
Die allgemeinen Fahrgastrechte werden in jedem Fall gelten - also etwa der Anspruch auf Erstattung des Tickets und Entschädigungen bei Verspätungen. Die Aufhebung der Zugbindung und das Verlängern der Ticketgültigkeit sind Kulanzregeln der Bahn. Man werde in einer vergleichbaren Situation wie an diesem Montag wieder vergleichbare Kulanzregeln haben, so ein Sprecher der Bahn.
Ihre Ansprüche bei Zugausfällen im Detail
- Erstattung: Wenn die Verspätung am Zielbahnhof mehr als 60 Minuten betragen würde, können Sie laut der Deutschen Bahn von der Reise zurücktreten und bekommen den vollen Fahrpreis wieder. Wenn Sie nur einen Teil der Strecke gefahren sind, können Sie sich den nicht genutzten Anteil erstatten lassen. Wenn Sie die Reise abbrechen mussten und zum Ausgangsbahnhof zurückfahren, bekommen sie den bereits genutzten Anteil und den nicht genutzen zurück.
- Kosten für andere Verkehrsmittel: Die Bahn erstattet die Kosten für Bus oder Taxi bis zu maximal 80 Euro, wenn die Ankunftszeit zwischen Mitternacht und 5 Uhr liegt und sich der Zug mindestens eine Stunde verspätet. Außerdem zahlt das Unternehmen die Kosten für den Transport, wenn ein Zug ausfällt und es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt oder der Zielbahnhof vor Mitternacht nicht mehr ohne Nutzung eines anderen Verkehrsmittels erreicht werden kann. Stellt die Bahn allerdings ein Ersatzverkehrsmittel zur Verfügung, so sollte eher dieses genutzt werden.
- Kosten für Hotel: Wenn der Kunde wegen eines Zugausfalls oder einer Verspätung die Reise am selben Tag nicht mehr fortsetzten kann oder die Fahrt am selben Tag nicht mehr zumutbar ist, ersetzt die Deutsche Bahn die Übernachtungskosten.