Impfstatus des Arbeitnehmers abfragen?
DGB: "Information unterliegt dem Datenschutz"
31. August 2021, 10:48 Uhr aktualisiert am 31. August 2021, 13:24 Uhr
In der Debatte um eine mögliche Impfstatus-Abfrage unter Beschäftigten haben Arbeitgebervertreter klare Ansagen der Regierung gefordert. Bei Vertretern der Arbeitnehmerseite löste ein entsprechender Vorstoß für eine Auskunftspflicht dagegen heftige Kritik aus.
Thilo Brodtmann, Hauptgeschäftsführer beim Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA), forderte die Regierung am Dienstag zum Handeln auf: "Eine Antwort auf die Frage, ob Beschäftigte ihrem Arbeitgeber über ihren Impfstatus Auskunft geben müssen, ist überfällig." Er sprach sich für eine solche Auskunftspflicht aus. Es sei "nur logisch, dass die Arbeitnehmer alles tun müssen, um ihrerseits das Ansteckungsrisiko gen Null zu reduzieren. Dazu gehört mindestens eine Auskunftspflicht, ob sie geimpft sind oder nicht".
Der Deutsche Gewerkschaftsbund sieht das anders: Die Forderung sei ein "No-Go", sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel. "Die Information, ob jemand geimpft ist, unterliegt wie alle anderen Gesundheitsdaten der Beschäftigten dem Datenschutz, sie hat Arbeitgeber nicht zu interessieren."
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil lehnt ein Recht zur Abfrage zwar nicht grundsätzlich ab, sieht sie aber skeptisch. Die Frage sei, auf welcher Rechtsgrundlage eine solche Regelung umgesetzt werden könnte, sagte der SPD-Politiker im rbb-Inforadio. Der Arbeitsschutz gebe das wegen der Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten nicht her. "Aber wenn Jens Spahn einen konkreten Gesetzesvorschlag für das Infektionsschutzgesetz macht, dann kann ich mir das angucken."
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte in der ARD-Sendung "Hart aber fair" gesagt, er sei gerade hin- und hergerissen, ob man das Gesetz ändern solle, damit Arbeitgeber zumindest für die nächsten sechs Monate nach dem Impfstatus der Beschäftigten fragen dürften. Er tendiere in der Frage "zunehmend zu ja". Spahn argumentierte: "Wenn alle im Großraumbüro geimpft sind, kann ich damit anders umgehen, als wenn da 50 Prozent nicht geimpft sind."
Heil verwies auf Arbeitnehmerrechte bei der informationellen Selbstbestimmung. Bei Gesundheitsdaten müsse man das zu Ende denken. "Deshalb: Wenn es einen konkreten Vorschlag gibt, werden wir uns das ansehen, ob ein Dammbruch da ist oder nicht. Wenn's hilft, ja."
Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter Stefan Brink hält die Auskunftspflicht nur in einigen Fällen für möglich. "Nur in ganz wenigen Berufen der Gesundheitsbranche, wo Beschäftigte notwendig mit Personen in engen Kontakt kommen, die sich vor Corona nicht wirksam selbst schützen können, sieht unser Infektionsschutzgesetz eine Ausnahme von diesem Grundsatz vor und erlaubt dem Arbeitgeber die Frage nach dem Impfstatus", sagte er dem "Handelsblatt".
Der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Rainer Dulger, hatte am Montag erklärt: "Unternehmen und Betriebe brauchen jetzt eine klare Ansage, dass sie den Impfstatus ihrer Beschäftigten erfragen dürfen, um die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit aller ihrer beschäftigten Mitarbeiter sicherzustellen."