Blaulicht

Sozialbetrügereien im Transportgewerbe


Neben den Geldstrafen müssen die Beschuldigten auch für den entstandenen Schaden sowie für die Verfahrenskosten aufkommen (Symbolbild).

Neben den Geldstrafen müssen die Beschuldigten auch für den entstandenen Schaden sowie für die Verfahrenskosten aufkommen (Symbolbild).

Von Redaktion idowa

Zwei Fälle von Sozialbetrug beschäftigten die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg.

Im ersten Fall führten die Ermittlungen der Zöllner dazu, dass eine Transportunternehmerin aus dem Landkreis Regensburg vom Amtsgericht Regensburg zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000,-- Euro verurteilt wurde.

Die Geschäftsfrau beschäftigte über einen Zeitraum von fast einem Jahr Arbeitnehmer, ohne diese ordnungsgemäß bei den zuständigen Sozialversicherungen anzumelden. Den Beschäftigten wurde der zustehende Lohn vollständig oder teilweise schwarz ausbezahlt. Ihrer Verpflichtung, die erforderlichen Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig abzuführen, kam die Firmeninhaberin jedoch nicht nach. Der so entstandene Schaden beläuft sich auf circa 10.000 Euro.

Auch im zweiten Fall zahlte ein Transportunternehmer aus dem Raum Regensburg seinen Beschäftigten den Lohn komplett oder teilweise schwarz aus, die ordnungsgemäße Anmeldung der Arbeitnehmer bei den zuständigen Sozialversicherungen erfolgte nicht.

Der Unternehmer unterließ es, seiner Verpflichtung nachzukommen und die erforderlichen Sozialversicherungsbeiträge vollumfänglich und rechtzeitig zu entrichten. Durch diese Verhaltensweise ersparte sich der Geschäftsmann Sozialabgaben in Höhe von circa 27.000 Euro. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Firmeninhaber daher zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro.