Kein trifftiger Grund
Polizei erwischt Biertrinker am Parkplatz
4. Januar 2021, 13:40 Uhr aktualisiert am 4. Januar 2021, 13:40 Uhr
Biertrinken am Parkplatz ist kein trifftiger Grund, um sein Haus zu verlassen. Das aber taten zwei Männer am Samstagabend und darum erstattete die Polizei Anzeige.
Am Samstag erwischte die Polizei gegen 17.40 Uhr drei Männer im Alter zwischen 19 und 29 im Parkhaus am Chamer Schulberg in einem Auto. Sie konnten aber keinen triftigen Grund vorweisen.
Das Treffen ist aber nach der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nicht gestattet, weshalb Anzeigen erstattet wurden. Erschwerend kommt hinzu, dass die Personen bereits mehrfach gegen die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verstoßen haben.
Gegen 19.10 Uhr wurde ein weiterer Verstoß festgestellt. Auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums an der Rodinger Straße standen ein 31- und ein 34-Jähriger zusammen und tranken dort ein Bier. Bierkonsum in der Öffentlichkeit stellt keinen triftigen Grund dar, sein Haus zu verlassen. Auch hier wurden Anzeigen erstattet.