Blaulicht
Messer und Schreckschusspistole
10. Oktober 2019, 16:32 Uhr aktualisiert am 10. Oktober 2019, 16:32 Uhr
37-Jähriger verstößt gegen Waffenrecht
Fahnder der Bundespolizei haben am Mittwochnachmittag bei der Kontrolle eines tschechischen Staatsangehörigen ein verbotenes Butterflymesser und eine Schreckschusspistole mit Munition aufgefunden. Die Bundespolizisten kontrollierten den 37-Jährigen auf der Böhmerstraße nahe Furth im Wald und entdeckten zugriffsbereit in der Türablage seines Fahrzeuges ein sogenanntes Butterflymesser. Bei der weiteren Durchsuchung des Fahrzeuges fanden sie zudem im Handschuhfach, ebenfalls zugriffsbereit, eine geladene Schreckschusspistole mit sechs Schuss. Bei dem Messer handelt es sich um einen nach deutschem Waffenrecht grundsätzlich verbotenen Gegenstand. Schon der Erwerb und bloße Besitz stellt ein strafrechtliches Vergehen dar. Für das Führen der Schreckschusspistole konnte der 37-Jährige keine waffenrechtliche Erlaubnis vorweisen und war nach seiner Einlassung auch nicht im Besitz einer derartigen Erlaubnis. Die Beamten stellten beide Gegenstände einschließlich der Munition sicher und erstatteten Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.