Fürstenfeldbruck
Magnetfischer "fangen" scharfe Mörsergranaten
17. November 2020, 15:18 Uhr aktualisiert am 17. November 2020, 15:18 Uhr
Am Sonntagnachmittag haben zwei Magnetfischer in Fürstenfeldbruck einen brandgefährlichen Fang gemacht: Die beiden Männer zogen scharfe Mörsergranaten aus dem Zweiten Weltkrieg an Land.
Die beiden 24 und 26 Jahre alten Magnetfischer waren laut Polizei gegen 15.30 an einem Seitenarm der Amper auf Beutezug gegangen und hatten zwei Zündköpfe für Mörsergranaten aus Kriegszeiten aus dem Wasser gezogen. Die jungen Männer verständigten nach ihrem Fund die Polizei und wurden angewiesen, dringend 50 Meter Abstand zu den hochexplosiven Sprengkörpern zu halten. Unverzüglich rückten Entschärfungsspezialisten des bayerischen Landeskriminalamts an und konnten den gefährlichen "Fang" glücklicherweise rasch unschädlich machen.
Nun müssen die jungen Männer mit einer Ordnungswidrigkeiten-Anzeige nach dem Wasserhaushaltsgesetz rechnen, denn die Technik des Magnetfischens ist in Bayern grundsätzlich nach Landesrecht verboten. Verstöße können mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Umweltschädlich und potenziell lebensgefährlich
Beim Magnetfischen wird ein entsprechend starker Magnet an einem stabilen Seil befestigt und durch Teich, See, Fluss oder sonstiges Gewässer gezogen. Alles, was an dem Magneten haften bleibt, kann so ganz einfach geborgen werden. Weil der Magnet jedoch Sedimente aufwirbelt, die auch Schadstoffe wie etwa Weltkriegs-Munitionspulver enthalten können, ist diese Technik sehr umweltschädlich - und sie kann, wie dieser Fall zeigt, auch lebensgefährlich werden.
Die jungen Männer aus Fürstenfeldbruck hatten laut den Beamten des Sprengstoffkommandos sehr viel Glück. Das Magnetfischen ist auch in Deutschland ein zunehmend beliebter Zeitvertreib, doch die Gefahren werden unterschätzt. Immer wieder werden Waffen und Munition geborgen, die aufgrund von Verschmutzungen oder Rost oft nicht gleich als Kampfmittel erkennbar sind. Für die Magnetfischer selbst, aber auch für alle umstehenden Personen, besteht dann absolute Lebensgefahr.