PI Waldmünchen

Gegen Gartenmauer gefahren


Hier finden Sie aktuelle Polizeimeldungen. (Symbolbild)

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Waldmünchen: Nachbarn beleidigt

Ein 33-jähriger Mann hat am Mittwoch gegen 9 Uhr mehrfach seine Nachbarn in Waldmünchen beleidigt. Eine Befragung der Geschädigten ergab, dass der Beschuldigte zuvor mit seinen Fahrrad zu seiner Wohnadresse gefahren war und vor Ort anfing, die Nachbarn ohne jeglichen Grund zu beleidigen. Bei der Kontrolle des Mannes entstand der Verdacht auf Alkoholkonsum. Ein durchgeführter Alkoholtest erbrachte einen Wert über 1,6 Promille. Folglich wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Den Mann erwartet nun eine Strafanzeige wegen Trunkenheits im Straßenverkehr und Beleidigung.

Rötz: Türschloss beschädigt

In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch hat sich eine unbekannte Person im Bereich der Postfiliale in Rötz aufgehalten. Diese beschädigte hierbei mit flüssigem Kleber den Türschlosszylinder der Haupteingangstür. Der Gesamtschaden beläuft sich auf circa 200 Euro. Die Polizei Waldmünchen bittet um Zeugenmeldungen unter Telefon 09972/300100.

Tiefenbach: Gegen Gartenmauer gefahren

Der Eigentümer eines unbewohnten Hauses im Tiefenbacher Ortsteil Kagern hat am Dienstagabend festgestellt, dass die Gartenmauer des Anwesens durch ein Fahrzeug angefahren und beschädigt wurde. Eine Nachricht hatte der Verursacher nicht hinterlassen. Nach polizeilichen Ermittlungen fuhr vermutlich ein graues Wohnmobil im Laufe des Dienstags beim Rückwärtsrangieren gegen die Natursteinmauer, die dadurch teilweise einstürzte. Möglicherweise war der Verursacher in die Sackgasse fälschlicherweise eingebogen und musste deshalb rückwärts rangieren. Zeugenhinweise werden erbeten an die Polizeistation Waldmünchen, Telefon 09972/300100.

Waldmünchen: Ohne Führerschein unterwegs

Die Polizei hat am Freitag gegen 8.50 Uhr in der Bahnhofstraße in Waldmünchen den 59-jährigen Fahrer eines Kleinlasters kontrolliert, gegen den ein rechtskräftiges Fahrverbot der Staatsanwaltschaft Regensburg vorlag. Er wird wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und der Fahrzeughalter wegen der Ermächtigung zum Fahren ohne Fahrerlaubnis angezeigt.