Schleuser fliegt auf
Bundespolizei schnappt 24-Jährigen
9. November 2021, 14:32 Uhr aktualisiert am 9. November 2021, 14:32 Uhr
Eine illegale Einreise hat die Polizei am Wochenende aufgedeckt. Dabei hat ein 24-Jähriger aus Syrien eine handvoll Landsleute über die Grenze bei Eschlkam nach Deutschland geholt.
Am frühen Samstagvormittag hat die Grenzpolizeigruppe Furth im Wald sieben syrische Geschleuste und einen syrischen Schleuser gestellt. Der mutmaßliche Schleuser sitzt in Haft, die Geschleusten wurden nach Tschechien zurückgeschoben. Weitere Ermittlungen hat die grenzpolizeilich zuständige Bundespolizei übernommen.
Aufgeflogen ist der Fall auf der B20, Höhe Arnschwang, wo Beamte der bayerischen Polizei gegen 10.30 Uhr einen gemieteten Golf Variant mit deutscher Zulassung kontrollierten.
Der Fahrer, ein 24-jähriger Syrer, konnte seinen legalen Aufenthalt mit gültigen Dokumenten belegen. Anders sah dies jedoch bei den Mitreisenden aus. Die vier Insassen auf der Rückbank verfügten über keine grenzpolizeilich relevanten Dokumente. Der Beifahrer konnte sich zumindest mit einem Reisepass seines Landes ausweisen. Eine Aufenthaltsberechtigung für Deutschland hatte er aber nicht.
Bei der Durchsuchung des Kofferraums zeigte sich eine Überraschung: Unter dem vorgezogenen Sichtschutz entdeckten die Beamten zwei weitere Syrer. Auch sie reisten ohne Dokumente. Der 24-jährige Syrer hatte die sieben Landsleute von Wien aus nach Deutschland eingeschleust. Erste Ermittlungen ergaben, dass die Fahrzeuginsassen vermutlich über den Grenzübergang Eschlkam-Všeruby eingereist waren. Nach richterlicher Vorführung lieferten die Bundespolizisten den 24-Jährigen am Sonntagmittag gegen 14 Uhr in die Justizvollzugsanstalt Nürnberg ein. Er wird sich vor Gericht wegen Einschleusens von Ausländern verantworten müssen.
Die Beamten schoben die geschleusten Syrer Sonntagnacht um etwa 23 Uhr nach Tschechien zurück und übergaben sie der dort zuständigen Behörde. In Abwesenheit wird ein Ermittlungsverfahren wegen illegaler Einreise und unerlaubten Aufenthalts gegen sie betrieben.