Bayern
Zuschuss für den Urlaub mit der Familie - So geht's
3. August 2018, 15:14 Uhr aktualisiert am 3. April 2023, 8:02 Uhr
Sommerferien im Freistaat. Das heißt für viele Familien in Bayern: ab in den Urlaub! Doch dafür braucht man freilich auch das nötige Kleingeld, und das hat nicht jeder. Deshalb werden einkommensschwache Familien von der Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) finanziell unterstützt.
Rund 350.000 Euro pro Jahr stellt das ZBFS zur Urlaubszeit für einkommensschwache Familien zur Verfügung. "Klar ist: nicht jeder kann sich Urlaub selber leisten, aber jeder könnte davon profitieren. Deswegen haben wir im vergangenen Jahr rund 500 bayerische Familien gefördert", betont Dr. Norbert Kollmer, Präsident des ZBFS. Die Mehrzahl davon seien alleinerziehende Mütter oder Väter mit ihrem Nachwuchs gewesen.
Bedingungen für finanzielle Förderung
Die Höhe der Leistung beträgt dabei für jedes Kind und jeden Erwachsenen bis zu 15 Euro pro Tag. "Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern erhält somit pro Tag bis zu 45 Euro", erklärt Dr. Kollmer. Bei Kindern mit Behinderungen seien sogar noch höhere Beträge möglich. Bereits im Antrag müssen die voraussichtlichen Ausgaben für den Familienurlaub angegeben werden. Dabei wird eine eventuelle Kostenbeteiligung anderer Stellen berücksichtigt. Die Zuwendung beträgt maximal 90 Prozent der voraussichtlichen Ausgaben. Um eine solche Förderung vom ZBFS zu erhalten, müssen allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. So darf die individuelle Einkommensgrenze nicht überschritten werden.
Doch wo liegt diese Einkommensgrenze? "Sie wird am Familiennettoeinkommen des vorangegangenen Kalenderjahres bemessen. Für allein erziehende Eltern mit einem Kind muss das Einkommen unterhalb 19.000 Euro liegen, für beide Eltern mit einem Kind unterhalb 20.500 Euro und für jedes weitere Kind 4.800 Euro. Die Einkommensgrenze für ein Elternpaar mit zwei Kinder würde somit 25.300 Euro betragen", erklärt ZBFS-Sprecher Michael Neuner gegenüber idowa. Bei der Berechnung zählen nur die Kinder, für die Kindergeld bezogen wird. Bei Familien, die Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen, gelten die Einkommensvoraussetzungen für die Förderung als erfüllt.
Geförderter Urlaub in Niederbayern und der Oberpfalz
Weitere Voraussetzungen für eine solche Förderung sind, dass der Hauptwohnsitz in Bayern liegt und dass Kindergeld für jedes zu berücksichtigende Kind bezogen werden. Allerdings werden nur Urlaubsaufenthalte in vorgegebenen Familienferienstätten vom ZBFS finanziell gefördert. Hierbei gibt es ein Verzeichnis aus rund 80 Familienferienstätten bundesweit. In Niederbayern und der Oberpfalz sind Familienferienstätten in Zwiesel, St. Englmar sowie Lam und Traitsching in dem Verzeichnis enthalten. "Innerhalb dieses Verzeichnisses können die Bürgerinnen und Bürger frei wählen. Urlaube in Privatunterkünften oder anderen Ferienstätten werden nicht gefördert", erklärt Michael Neuner.
Bis zu 14 Urlaubstage kann man sich auf diese Art und Weise bezuschussen lassen. Neuner: "Der Familienurlaub muss sogar mindestens sechs sogenannte Verpflegungstage umfassen. 14 Verpflegungstage werden höchstens gefördert. Der An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag." Gefördert wird dabei lediglich ein Familienurlaub pro Jahr. Eine Aufteilung der 14 Tage auf zwei Urlaube ist nicht möglich.