Psychische Auffälligkeiten
Würzburger Messerattacke: Amtsgericht kannte Täter
1. Juli 2021, 17:11 Uhr aktualisiert am 1. Juli 2021, 17:11 Uhr
Das Amtsgericht Würzburg hat sich beim Messerstecher von Würzburg in vier Verfahren mit der vorläufigen Unterbringung in einer Psychiatrie oder einer Betreuung beschäftigt - angeordnet wurde dies aber in keinem der Fälle.
In einem Fall hatte eine den Mann behandelnde Einrichtung die Bestellung eines Betreuers sogar angeregt, wie das Amtsgericht am Donnerstag mitteilte. Es habe für eine solche Anordnung aber keine ausreichenden Anhaltspunkte gegeben. Zweimal bedurfte es eigenen Angaben zufolge gar keiner Entscheidung durch das Gericht, ein weiteres Verfahren lief zum Zeitpunkt der Tat noch. Zuvor hatte die "Welt" darüber berichtet.
Der 24-Jährige hatte am vergangenen Freitag in der Würzburger Innenstadt offensichtlich wahllos und ohne jede Vorwarnung mit einem Messer auf mehrere Menschen eingestochen. Drei Frauen im Alter von 24, 49 und 82 Jahren starben. Sieben weitere Menschen wurden teils lebensgefährlich verletzt.
Der 24-Jährige beschäftigte das Amtsgericht auch kurz vor der Tat. Ermittlungen der Betreuungsstelle der Stadt Würzburg hätten Hinweise auf eine Betreuungsbedürftigkeit aufgrund psychischer Auffälligkeiten ergeben, teilte das Gericht mit. Am 23. Juni sei eine Sachverständige mit seiner Begutachtung betraut worden. Zwei Tage später beging der 24-Jährige die Taten, das Verfahren des Amtsgerichts läuft weiter.
Der Mann hatte sich zuvor mehrfach psychisch auffällig gezeigt und war in Psychiatrien gewesen. Am 14. April wurde ein Verfahren um die Bestellung eines Betreuers eingestellt, nachdem dies von einer Einrichtung angeregt worden war, die ihn behandelte. Es sei keine Betreuung angeordnet worden, weil zu der Zeit keine ausreichenden Anhaltspunkte für die Erfordernis einer Betreuung bestanden hätten, teilte das Gericht mit. Zudem habe man den Mann nach seiner Entlassung trotz mehrfacher Versuche nicht antreffen können.
Am 14. Juni setzte sich der Mann in psychisch angeschlagenem Zustand in ein Auto und kam in eine Psychiatrie. Hier stand erneut eine vorläufige Unterbringung im Raum. Eine gerichtliche Entscheidung sei aber nicht veranlasst worden. Der Mann sei nach einem Tag wieder entlassen worden, da die Psychiatrie damals nicht von einer Fremdgefährdung ausgegangen sei.