Nach Urteil über Suspendierung
Wolbergs poltert gegen den Verwaltungsgerichtshof
29. Oktober 2019, 17:54 Uhr aktualisiert am 29. Oktober 2019, 17:54 Uhr
Im Zuge des Prozesses wegen Verdachts auf Vorteilsnahme im Amt hat der suspendierte Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs erneut gegen die am Prozess beteiligten Behörden ausgeteilt. In einer an diverse Redaktionen geschickten Stellungnahme kritisierte er das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes. Das hatte am Dienstag entschieden, dass seine Suspendierung rechtmäßig gewesen sei.
Wolbergs hatte gegen die Entscheidung des Regensburger Verwaltungsgerichts Beschwerde eingelegt, das in der vorherigen Instanz seine Suspendierung aufrechterhalten hatte. An der Rechtmäßigkeit der Suspendierung bestünden keine ernstlichen Zweifel, teilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Dienstag in München mit.
Wolbergs sieht sich in dem Verfahren ungerecht behandelt. Der Verwaltungsgerichtshof kenne und würdige in seinem Urteil nur die Sichtweise der Staatsanwaltschaft. Der Prozessverlauf und das Urteil sei dagegen nicht in die Bewertung mit eingeflossen. Wolbergs behauptet in diesem Zusammenhang, dass sowohl Verwaltungsgerichtshof als auch Landesanwaltschaft "kein einziges Detail der Hauptverhandlung aus dem ersten Verfahren" gegen ihn mitbekommen hätten und "es nicht einmal für nötig hielten, einen Vertreter der Behörde zur Urteilsverkündung zu schicken".
So sei nicht berücksichtigt worden, dass der Vorwurf der Korruption bereits nicht mehr im Raum stehe. "Der Staatsanwaltschaft wird es aber auch in Zukunft nicht gelingen, dafür zu sorgen, dass ich mich nicht mehr wehre beziehungsweise meine Stimme nicht mehr erhebe", erklärte Wolbergs in der Mitteilung.
Bereits mehrfach hatte der suspendierte OB die ermittelnden Behörden kritisiert.