Handel mit Medizinprodukten

Wer testet eigentlich Beatmungsgeräte?


Beatmungsgeräte können den Unterschied zwischen Leben und Tod ausmachen. Es ist deswegen extrem wichtig, dass sie verlässlich und sicher einsetzbar sind. (Symbolbild)

Beatmungsgeräte können den Unterschied zwischen Leben und Tod ausmachen. Es ist deswegen extrem wichtig, dass sie verlässlich und sicher einsetzbar sind. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Die Corona-Krise hat die Nachfrage nach medizinischen Produkten spürbar in die Höhe schnellen lassen: Schutzmasken, Desinfektionsmittel oder Beatmungsgeräte sind auf einmal sehr gefragt. Das lockt auch schwarze Schafe an. Um zu verhindern, dass mangelhafte medizinische Produkte auf den Markt kommen, hat der Freistaat Bayern bereits im Juli eine eigene Prüfstelle aufgebaut. Dabei kommt auch dem Gewerbeaufsichtsamt der Regierung der Oberpfalz eine besondere Rolle zu.

Die Überprüfung von technisch hochkomplexen Beatmungsgeräten - das ist mittlerweile Aufgabe des Gewerbeaufsichtsamtes der Bezirksregierung der Oberpfalz. Und zwar schwerpunktmäßig für ganz Bayern.

Mängel wären bei diesen Geräten besonders schwerwiegend, werden sie doch bei Patienten eingesetzt, die auf eine Notversorgung angewiesen sind - bei Corona-Fällen und allen anderen Intensivpatienten. Die Marktüberwachung der Beatmungsgeräte obliegt dem Kompetenzzentrum am Gewerbeaufsichtsamt. Bereits seit August beteiligt es sich an der Kampagne "ProduktCHECK-Corona" des Freistaats. Die Arbeit der Behörde besteht darin, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu überprüfen, erklärt Markus Roth, Pressesprecher der Regierung der Oberpfalz. Insbesondere stehen dabei Geräte, die über den Onlinehandel angeboten werden, im Fokus. Hier ist das Pozential für "schwarze Schafe" am größten.

Die Mitarbeiter gleichen die ermittelten Angebote mit den deutschen und europäischen Medizinproduktedatenbanken ab. Stoßen sie auf ein Angebot, das in keiner Datenbank auftaucht, kontaktieren sie den Anbieter und fordern ihn zur Übermittlung von Unterlagen auf. Sollte ein Produkt nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, werden Maßnahmen getroffen, damit die Mängel abgestellt werden. "Die Palette der möglichen Maßnahmen reicht bis zu einem Verkaufsverbot oder Rückruf", so Roth. Nötig war das aber noch nicht. Bislang mussten keine Beatmungsgeräte wegen Mängeln vom Markt genommen werden. Für den Pressesprecher ist das nicht sonderlich überraschend: "Bei Beatmungsgeräten handelt es sich um hochkomplexe technische Geräte für spezielle berufliche Anwender. Außerdem hat die Situation gezeigt, dass in Bayern hier bisher kein erkennbarer Versorgungsengpass entstanden ist. Beide Faktoren machen es schwarzen Schafen, anders als bei Schutzmasken, deutlich schwerer, mit unseriösen Angeboten Geschäfte zu machen."

Schutzmasken werden auf Herz und Nieren geprüft

Anders als Beatmungsgeräte werden Schutzmasken in erster Linie bei der im Juli errichteten Bayerischen Prüfstelle für Schutzgüter (BayPfS) in München untersucht. "Der Kontrollschwerpunkt bei der Prüfstelle liegt derzeit bei den Atemschutzmasken. Zunächst werden Schutzmasken der Kategorien FFP2, FFP3 und KN95 überprüft, die in großer Zahl auf dem freien Markt erhältlich sind", erklärt eine Sprecherin des Bayerischen Verbraucherschutzministeriums. Die Schutzmasken werden dabei von der Bayerischen Gewerbeaufsicht bei Kontrollen vor Ort eingezogen und dann in den Laboren der Prüfstelle auf Herz und Nieren getestet. Dazu wurden auch spezielle Prüfeinrichtungen wie ein Wärmeschrank und eine künstliche Lunge angeschafft. Prüfanlagen für Schutzkittel und Schutzhandschuhe befinden sich derzeit noch im Aufbau.

Und wie viele Masken oder andere Schutzmaterialien wurden bislang von der Prüfstelle kontrolliert? Wie viele wurden möglicherweise beanstandet? Das Ministerium sieht sich derzeit außer Stande, eine Antwort auf diese Fragen zu liefern. "Eine Gesamtbilanzierung der Maßnahmen ist zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen", so die Sprecherin.