Geplantes Schatzregal in Bayern
Wer’s findet, darf’s (bald nicht mehr) behalten
18. September 2022, 18:00 Uhr aktualisiert am 18. September 2022, 18:00 Uhr
Von
Patrick Beckerle
Lange Zeit galt in Bayern: Wird ein Bodenschatz entdeckt, gehört die eine Hälfte dem Finder, die andere dem Eigentümer des Grunds. Künftig ist das anders. Dann müssen archäologische Funde komplett dem Freistaat überlassen werden. Mit der Neuregelung will Bayern stärker gegen illegale Grabungen vorgehen. Während Archäologen die Pläne mehrheitlich loben, ist das Echo in der Sondengänger-Szene geteilt. Wir haben mit Vertretern beider Seiten gesprochen.
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