Geplantes Schatzregal in Bayern

Wer’s findet, darf’s (bald nicht mehr) behalten


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Künftig müssen historische Schätze und archäologische Funde in Bayern an den Freistaat abgetreten werden. Entdecker sollen dafür einen Finderlohn erhalten. 

Lange Zeit galt in Bayern: Wird ein Bodenschatz entdeckt, gehört die eine Hälfte dem Finder, die andere dem Eigentümer des Grunds. Künftig ist das anders. Dann müssen archäologische Funde komplett dem Freistaat überlassen werden. Mit der Neuregelung will Bayern stärker gegen illegale Grabungen vorgehen. Während Archäologen die Pläne mehrheitlich loben, ist das Echo in der Sondengänger-Szene geteilt. Wir haben mit Vertretern beider Seiten gesprochen.

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