Unterstützung für Regierung
Verbände: Teil-Impfpflicht vorerst aussetzen
11. Februar 2022, 12:51 Uhr aktualisiert am 3. April 2023, 10:31 Uhr
Im Streit über die Impfpflicht für Beschäftigte in Pflege und Gesundheitswesen bekommt die Staatsregierung Rückendeckung von Verbänden und Kommunen, den Vollzug zunächst auszusetzen.
Der Bayerische Landkreistag, das Bayerische Rote Kreuz, die Lebenshilfe und die Vereinigung der Pflegenden in Bayern machten am Freitag übereinstimmend deutlich, dass die Teil-Impfpflicht aktuell so nicht umgesetzt werden könne. Es fehle an einheitlichen Vollzugshinweisen des Bundes. Zudem sei die Versorgung von Patienten und Pflegebedürftigen in Gefahr, wenn viele Pflegekräfte auf einmal freigestellt werden müssten, argumentierten Spitzenvertreter der vier Organisationen am Freitag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) in München.
Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte am Montag gesagt, es brauche bei der Impfpflicht für Gesundheitswesen und Pflege, die ab Mitte März gelten soll, "großzügigste Übergangsregelungen", was "de facto zunächst einmal auf ein Aussetzen des Vollzugs" hinauslaufe. Damit hatte er einen Sturm der Kritik ausgelöst.
Holetschek betonte am Freitag erneut: "Wir stehen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Wir sehen aber Probleme, die gelöst werden müssen." Das müsse der Bund dringend leisten. "Wir wollen diese Impfpflicht - aber wir wollen, dass sie funktioniert."
Der Präsident des Bayerischen Landkreistags, Christian Bernreiter, betonte, am 16. März könne niemand rechtssicher ein Betretungsverbot aussprechen. Es gebe keine Hinweise, wie ein einheitlicher Vollzug ermöglicht werden könne. "Die Bundesregierung hat ein Auto geliefert, aber ohne Motor." Die Vorsitzende der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, Barbara Stamm, sagte: "Wir sind nicht gegen das Gesetz - wir sind für einen einheitlichen Vollzug."
Der Präsident der Vereinigung der Pflegenden in Bayern, Georg Sigl-Lehner, forderte, bevor nicht alle Fragen geklärt seien, müsse die Umsetzung der Teil-Impfpflicht ausgesetzt werden. Zudem betonte er, die Personalausstattung sei "auf Kante genäht" - man könne sich nicht einmal leisten, fünf Prozent der Beschäftigten außer Dienst zu stellen, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden. Derzeit liegt die Impfquote bei den Pflegekräften in Bayern laut Sigl-Lehner bei rund 86 Prozent. Für den Rettungsdienst bezifferte der Landesgeschäftsführer des Bayerischen Roten Kreuzes, Leonhard Stärk, die Quote sogar auf über 90 Prozent.
Alle vier Organisationen forderten aber auch Tempo bei der geplanten allgemeinen Impfpflicht - diese sei immer als zweiter Schritt nach der Teil-Impfpflicht versprochen gewesen. Sigl-Lehner argumentierte zudem, dass Patienten, Bewohner und Besucher in den Einrichtungen sonst nicht geimpft sein müssten - und Infektionen in die Häuser eintragen könnten.
Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht, die ab dem 15. März greifen soll, wurde im Bundesinfektionsschutzgesetz verankert. Konkret heißt es dort, dass die Beschäftigten bis zum 15. März ihrem Arbeitgeber einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen müssen oder ein Attest, dass sie nicht geimpft werden können. Wird der Nachweis nicht vorgelegt, muss das Gesundheitsamt informiert werden. Dieses "kann" dann, wenn trotz anschließender Aufforderung innerhalb einer Frist kein Nachweis vorgelegt wird, ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot für die Klinik oder Pflegeeinrichtung aussprechen.