Stille Feiertage 2019
Tanzverbot an Allerheiligen: Das ist in Bayern zu beachten
31. Oktober 2019, 11:25 Uhr aktualisiert am 6. April 2023, 19:33 Uhr
Nachtschwärmer müssen immer wieder eine Partypause einlegen. In Bayern herrscht an stillen Feiertagen Tanzverbot. Wie diese Regelung an Allerheiligen aussieht und was Sie beachten müssen.
Allerheiligen, also der 1. November, ist in Bayern ein "stiller Feiertag". Das bedeutet, dass ab 2 Uhr nachts das sogenannte Tanzverbot gilt. Halloween-Partys gibt es in München und auch in anderen Städten Bayerns trotzdem - in vielen Clubs geht es einfach früher los.
Tanzverbot an Allerheiligen: Das gilt in Bayern
Musik muss an den sogenannten stillen Feiertagen in Art und Lautstärke dem ernsten Charakter des Tages angepasst sein. Das gilt in der Stadt wie auf dem Land.
Das Gesetz "zum Schutz der Sonn- und Feiertage" verordnet aber nicht nur Diskotheken eine Ruhepause. Der Charakter der "stillen Tage" muss bei allen öffentlichen Unterhaltungsveranstaltungen gewahrt bleiben. Spielhallen bleiben deshalb geschlossen.
Gesetzeslockerung verkürzt Tanzverbot
Im Jahr 2013 hatte der Bayerische Landtag das Tanzverbot an sechs "stillen Tagen" aufgeweicht. In den Nächten vor diesen Tagen darf bis zwei Uhr morgens hineingefeiert werden - zwei Stunden länger als vor der Gesetzesänderung. Ausgenommen sind als einziges Karfreitag, Karsamstag und Heiligabend.
Dabei soll es auch bleiben, eine weitere Lockerung des Tanzverbots ist in Bayern nicht geplant. Nach Angaben des Innenministeriums hat kein Bundesland mehr "stille Tage" als Bayern.
Wann sind stille Feiertage in Bayern?
Insgesamt neun stille Tage gibt es in Bayern - besonders viele davon im November und rund um Ostern.
- Aschermittwoch
- Gründonnerstag
- Karfreitag
- Karsamstag
- Allerheiligen
- Volkstrauertag
- Buß- und Bettag
- Totensonntag
- Heiligabend