Mehr Tests, mehr Sicherheit?

Schulen und Kitas starten ins neue Jahr


Ein Schüler hält bei einem Probelauf mit Corona-Schnelltests an einer Berliner Grundschule seinen negativen Test in die Kamera.

Ein Schüler hält bei einem Probelauf mit Corona-Schnelltests an einer Berliner Grundschule seinen negativen Test in die Kamera.

Von mit Material der dpa

In Bayern geht der Unterricht wieder los, und auch der Großteil der Kindertagesstätten nimmt am Montag den Betrieb nach den Ferien wieder auf. Damit geht auch das regelmäßige Testen weiter - nun auch verpflichtend für die ganz Kleinen.

Angesichts der ansteckenderen Omikron-Variante sollen mehr Tests ein Plus an Sicherheit bringen, wenn Schulen und die meisten Kitas in Bayern an diesem Montag nach den Weihnachtsferien wieder starten. Vor allem die Eltern von Krippen- und Kindergartenkindern müssen sich umgewöhnen: Wenn sie künftig nicht dreimal in der Woche einen negativen Test ihrer Kinder nachweisen, dürfen diese die Einrichtungen nicht betreten. Die Änderungen bei den Tests in den Schulen hingegen sind minimal: Auch geimpfte und genesene Schüler müssen sich nun wieder regelmäßig testen.

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Bei den Kita-Kindern galt bislang nur eine Empfehlung, die Kinder auf freiwilliger Basis dreimal in der Woche auf eine Corona-Infektion zu testen. Die Kosten für die Selbsttests übernahm dabei wie auch in Zukunft der Freistaat - die Eltern konnten sich Berechtigungsscheine für den Bezug der Tests in Apotheken ausstellen lassen.

Ab dem 10. Januar jedoch müssen die Eltern testen, wenn sie nicht an der Kita-Tür wieder abgewiesen werden wollen. Es gilt nun eine "Testnachweispflicht": Die Sorgeberechtigten müssen dreimal in der Woche "glaubhaft versichern", dass sie die Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr selbst zu Hause getestet haben - und das Ergebnis negativ ausfiel. Und zwar grundsätzlich jeden Montag, Mittwoch und Freitag. Ist ein Kind an einem dieser Tage nicht anwesend, muss ein Test an dem Tag gemacht werden, an dem es das nächste Mal wieder betreut wird.

Die Einrichtungen können dabei selbst entscheiden, ob die Eltern als Nachweis die Testkassette mit der negativen Ergebnisanzeige oder aber ein jedes Mal mit dem aktuellen Datum neu unterschriebenes Formular mitbringen müssen. Das Sozialministerium zeigt dabei ein unerschütterliches Vertrauen in die Glaubwürdigkeit der elterlichen Angaben: "Wir gehen dabei davon aus, dass die Personenberechtigten ihrer Testnachweispflicht nachgekommen sind, wenn sie dies entsprechend erklärt haben", heißt es in einer Anweisung, die einen zuvor vorgesehenen "Videobeweis" bei Zweifeln wieder zurücknimmt.

An den Schulen bleibt es bei den bisherigen Testmodalitäten - mit einer Ausnahme: Bislang waren Schüler, die doppelt geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen waren, von der regelmäßigen Testpflicht im Schulgebäude befreit. Angesichts der hohen Zahl von Infektionen und der als ansteckender eingestuften Omikron-Variante müssen auch sie nun wieder regelmäßig zum Teststäbchen greifen.