Zum dritten Mal

Regensburger Seenotretter von Sea-Eye klagen wegen Festsetzung


Die Seenotrettungsorganisation Sea-Eye klagt gegen die erneute Festsetzung der Sea-Eye 4.

Die Seenotrettungsorganisation Sea-Eye klagt gegen die erneute Festsetzung der Sea-Eye 4. 

Von Redaktion idowa

Die Regensburger Seenotrettungsorganisation Sea-Eye klagt am Zivilgericht von Vibo Valentia gegen die jüngste Festsetzung der SEA-EYE 4 vom 30. Oktober 2023.

Die italienischen Behörden hatten die SEA-EYE 4 erneut festgesetzt, weil die Seenotrettungsorganisation sich beim letzten Einsatz weigerte, den Anweisungen der libyschen Küstenwache zu folgen. Das Schiff wurde nun zum dritten Mal im laufenden Jahr mit einer Verwaltungshaft von 20 Tagen und einer Geldstrafe von rund 3.000€ belegt. Wie bei den vorausgegangenen Festsetzungen reichten die Seenotretter von Sea-Eye Klage gegen eine unrechtmäßige Festsetzung ein.

"Brutale Besatzung" der libyschen Küstenwache

Sea-Eye begründet die Klage damit, dass den italienischen Behörden zu so einem Schritt gegenüber Schiffen unter deutscher Flagge die Zuständigkeit und die Befugnisse fehlen. „Nur die deutsche Flaggenstaatsbehörde könnte Sea-Eye dafür sanktionieren, dass wir uns den Anweisungen der sogenannten libyschen Küstenwache widersetzten“, sagt Gorden Isler, Vorsitzender von Sea-Eye.

In der Klageschrift beschreiben die Anwälte von Sea-Eye die brutale Besatzung eines Schiffes unter libyscher Flagge bei einem Einsatz am 27.10.2023. Dabei sei die SEA-EYE 4 unter Androhung „militärischer Gewalt“ dazu aufgefordert worden, das Seegebiet zu verlassen. Nach einem lebensgefährdenden Einsatz der libyschen Küstenwache habe man vier Personen nur noch tot aus dem Schlauchboot bergen können. „Europäische Behörden müssen aufhören, den Eindruck erwecken zu wollen, als hätten wir es hier mit einem Äquivalent europäischer Küstenwachen zu tun“, so Isler.

Gerichtsentscheidung steht noch aus

Mit der erneuten Klage sind nun drei Verfahren gegen die italienischen Behörden anhängig. Diese begründeten die ersten beiden Festsetzungen damit, dass die SEA-EYE 4 jeweils nach einem ersten Rettungseinsatz weitere Rettungen durchführte. Eine Entscheidung durch die Gerichte steht noch aus.