Kabinettsbeschluss
Quarantänepflicht für Tagestouristen ins Ausland
26. November 2020, 14:14 Uhr aktualisiert am 2. April 2023, 9:02 Uhr
Von
dpa
Wintersportler und andere Tagestouristen, die auch nur kurz in ein Risikogebiet im Ausland reisen, sollen in Bayern künftig verpflichtend in Quarantäne müssen.
Eine Ausnahmeregelung für Aufenthalte unter 24 Stunden soll nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe gelten, insbesondere Arbeit, Schule, Arztbesuche, familiäre Angelegenheiten und Geschäfte des täglichen Bedarfs. Das hat das bayerische Kabinett nach Angaben der Staatskanzlei am Donnerstag in München beschlossen.