Maßnahmen-Lockerungen

Polizei in Niederbayern bittet weiterhin um Umsicht


Da sich Maßnahmen momentan rasch ändern und nicht immer übersichtlich sind, bittet die niederbayerische Polizei aktuell weiterhin um die Kooperation der Bevölkerung. (Symbolbild)

Da sich Maßnahmen momentan rasch ändern und nicht immer übersichtlich sind, bittet die niederbayerische Polizei aktuell weiterhin um die Kooperation der Bevölkerung. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Diese Woche sind weitere Lockerungen der Infektionsschutzregularien in Kraft getreten. Unter anderem wurde die bis Dienstag geltende allgemeine Ausgangsbeschränkung von einer Kontaktbeschränkung abgelöst. Die niederbayerische Polizei erklärt, was weiterhin zu beachten ist.

"Unbedingt zu beachten" ist das weiterhin uneingeschränkt geltende Abstandsgebot, heißt es in einer Pressemitteilung. Jeder sei demnach noch immer "angehalten, physische Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen." Zudem sollte weiterhin der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen berücksichtigt werden, wo immer dies möglich ist.

Ebenfalls seit Mittwoch sind die Spielplätze wieder geöffnet. Kinder dürfen sich dort aufhalten, sofern sie von Erwachsenen begleitet werden. Diese sind jedoch dazu angehalten, "jede Ansammlung zu vermeiden und wo immer möglich auf einen ausreichenden Abstand der Kinder zu achten." Laut Polizei gilt die Regelung nich für Bolzplätze: Sie sind keine Spielplätze im Sinne der Verordnung.

Wie immer seit Beginn der Maßnahmen hat die niederbayerische Polizei auch in dieser Woche zahlreiche Kontrollen durchgeführt - über 4.600 waren es seit Montag, den 4. Mai. Dabei mussten laut Pressemeldung 126 Anzeigen wegen Verstößen gegen die Allgemeinverfügung aufgenommen werden. Bis Dienstag standen erneut fast alle Anzeigen in Zusammenhang mit Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkung, seit Mittwoch liegt der Schwerpunkt der Anzeigen bei Verstößen gegen die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum.

Unter www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php können Sie sich weiterhin zu aktuellen Fragen rund um die Allgemeinverfügung informieren. Hier finden Sie auch Informationen zum Umgang mit der Mund-Nase-Bedeckung. Die dort bereitgestellten Antworten werden regelmäßig aktualisiert. Die Polizei bittet darum, die aktuelle Regelungslage stets im Blick zu halten.