Familienpolitik in Bayern
Notbetreuung in Kitas wird ab Montag ausgebaut
26. April 2020, 12:33 Uhr aktualisiert am 7. April 2023, 20:33 Uhr
Die Notbetreuung von Kindern in Bayern wird ab Montag ausgebaut. Die notwendigen Antragsformulare seien online abrufbar, teilte das Familienministerium mit.
Die neue Regelung soll vor allem erwerbstätige Alleinerziehende entlasten. Auch wenn nur ein Elternteil in einem sogenannten systemkritischen Beruf arbeitet, kann das Kind nun beaufsichtigt werden.
Unterrichtende Lehrer, Steuer- und Rechtsberater sowie Seelsorger haben ab Wochenbeginn ebenfalls Anspruch auf eine Notbetreuung für ihre Kinder. Voraussetzung sei aber immer, dass das Kind nicht von einer volljährigen Person im Haushalt beaufsichtigt werden könne, betonte das Ministerium.
"Wir gehen bei der Ausweitung der Notbetreuung weiterhin behutsam vor", sagte Familienministerin Carolina Trautner (CSU). "Der Schutz der Gesundheit steht immer an oberster Stelle."
Nach einer Handreichung des Ministeriums wird Erzieherinnen und Erziehern ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen, wenn sie zu den Kindern in bestimmten Situationen keinen Abstand von 1,5 Meter einhalten können. Auch der Kontakt zu den Eltern soll in der Notbetreuung möglichst reduziert werden.
Eine grundsätzliche Öffnung von Kindergärten und Kitas ist noch nicht absehbar. Mit einem Expertengremium aus Ärzten, Pädagogen und Psychologen arbeitet die Sozialministerin an einem Konzept, wie die Kinderbetreuung schrittweise weiter geöffnet werden kann.