Tschechien und andere Risikogebiete
Neue Quarantäne-Verordnung bei der Einreise nach Bayern
9. November 2020, 8:04 Uhr aktualisiert am 9. November 2020, 8:04 Uhr
Von heutigem Montag an gelten bei der Einreise aus ausländischen Corona-Risikogebieten nach Bayern verschärfte Quarantäne-Vorschriften. Quarantäne-Pflicht gilt dann im Grundsatz für alle bayerischen Rückkehrer, die sich länger als 24 Stunden in Tirol oder einem anderen Risikogebiet aufgehalten haben, ebenso für alle Ausländer, die länger als 24 Stunden in Deutschland bleiben.
Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) hatte betont, dass Fahrten zum Einkaufen oder Arztbesuche weiter möglich sein sollen. "Gleichwohl ruft das bayerische Gesundheitsministerium dazu auf, auf unnötige Reisen zu verzichten und Kontakte wo immer möglich zu beschränken."
Wie im gesamten Bundesgebiet wird allerdings die Quarantäne-Pflicht bei der Einreise aus einem Risikogebiet im Ausland verkürzt: Sie wird von 14 auf 10 Tage reduziert. Reisende können frühestens nach fünf Tagen in Isolation die Quarantäne vorzeitig mit einem negativen Testergebnis beenden. Der Test darf frühestens fünf Tage nach der Einreise nach Deutschland vorgenommen worden sein.
Der Bund hat als Grundlage den 16 Bundesländern eine sogenannte Musterverordnung vorgelegt. Rechtlich umgesetzt werden muss das aber von den jeweiligen Landesregierungen. "Im Wesentlichen hat die bayerische Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) die Vorgaben der Musterverordnung umgesetzt", sagte Huml. "Allerdings gibt es in Bayern weiterhin eine regelmäßige Testpflicht für Grenzgänger."
Das bedeutet, dass Pendler und andere Menschen, die von Berufs wegen in ein Nachbarland fahren, sich jede Woche testen lassen müssen. Ausgenommen von den Quarantäne-Vorschriften sind unter anderem Soldaten aus Nato-Staaten und hochrangige Diplomaten.