Justiz

Nach Haft und U-Haft: Hunderte Entschädigungsfälle


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Hunderte Fälle von Haftentschädigungen beschäftigen die bayerische Justiz. (Illustration)

Von dpa

Die bayerische Justiz befasst sich pro Jahr mit Hunderten Fällen von Entschädigungen für Menschen, die beispielsweise zu Unrecht in Haft saßen oder nach einer Untersuchungshaft freigesprochen wurden. Die Zahl der "Entschädigungssachen" nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) lag nach Angaben des bayerischen Justizministeriums 2023 bei insgesamt 639. Dabei entfielen 313 Fälle auf Verfahren, die an bayerischen Staatsanwaltschaften anhängig waren, und 326 auf Verfahren bei Generalstaatsanwaltschaften. 2022 lag die Gesamtzahl noch bei 719 und 2021 bei 706.

Wie das Justizministerium bereits 2022 mitteilte, zahlt Bayern pro Jahr rund eine Million Euro an Entschädigungen für Menschen, die etwa zu Unrecht in Haft saßen oder nach einer Untersuchungshaft freigesprochen wurden. Im Jahr 2021 waren es rund 1,4 Millionen Euro, die nach dem entsprechenden Gesetz ausgezahlt wurden, wie das Justizministerium auf Anfrage in München mitteilte. In den beiden Jahren davor waren es jeweils etwa eine Million Euro. Summen für die Jahre 2022, 2023 und 2024 teilte das Ministerium auf Anfrage nicht mit.

Eine Entschädigung nach dem StrEG setzt kein Fehlverhalten staatlicher Stellen voraus. Die Gelder umfassen also nicht nur Entschädigungen für eine Haft, die sich im Nachhinein als ungerechtfertigt herausstellt, sondern unter anderem auch Zahlungen nach Festnahmen, wenn das Verfahren gegen den Festgenommenen dann später eingestellt wird, sowie beispielsweise Schäden aus einstweiliger Unterbringung, aus Beschlagnahmungen oder einem vorläufigen Berufsverbot.

Derzeit macht der Fall von Manfred Genditzki weiter Schlagzeilen, der freigesprochen wurde, nachdem er mehr als 13 Jahre lang zu Unrecht im Gefängnis gesessen hatte. Er hat den Freistaat verklagt und fordert mindestens 750.000 Euro.

Im September 2023 hatte Genditzki nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft München eine Entschädigung von 368.700 Euro erhalten. Dieser Betrag entspricht der Entschädigung für 4.916 Tage im Gefängnis, denn pro Tag stehen Genditzki nach dem StrEG 75 Euro zu.

"Das ist verflixt wenig für 14 verlorene Jahre", sagte Genditzkis Anwältin Regina Rick nach Bekanntwerden der Klageerhebung und verwies auf Pläne der Politik, den Satz von 75 Euro auf 100 Euro pro Tag im ersten halben Jahr und 200 Euro danach zu erhöhen. Sie kritisierte vor allem, dass ihrem Mandanten noch "Geld für Kost und Logis" abgezogen worden sei. "Auf die Kost und die Logis hätte er gern verzichtet." Auch gegen das Ergebnis dieses StrEG-Verfahrens wollen Genditzki und Rick klagen, wie die Juristin sagte.


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