Prozess in Ingolstadt

Lebenslange Haft für Mord an Doppelgängerin gefordert


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Sollte der eigene Tod inszeniert werden? (Archivbild)

Von dpa

Im Prozess um den Mord an einer Doppelgängerin hat die Staatsanwaltschaft für die beiden Angeklagten jeweils lebenslange Haftstrafen gefordert. Staatsanwältin Kristina Dirnberger sagte nach zehn Monaten Verhandlungsdauer vor dem Landgericht Ingolstadt, dass sich die Anklageschrift in vollem Umfang bestätigt habe.

Zudem beantragte sie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, da sich das Verbrechen von anderen Mordfällen abhebe. Sollte die Strafkammer diesem Antrag nachkommen, könnte die Haftstrafe voraussichtlich nicht bereits nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.

Die beiden heute 25 und 26 Jahre alten Angeklagten sollen laut der Ermittler gemeinschaftlich eine 23-Jährige aus Baden-Württemberg mit mehr als 50 Messerstichen umgebracht haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die angeklagte Ingolstädterin wegen Familienstreitigkeiten ein neues Leben beginnen wollte. Deshalb soll sie im Internet eine Doppelgängerin gesucht und diese mit ihrem Komplizen umgebracht haben. Die Angeklagte habe so ihren eigenen Tod inszenieren wollen, sagte die Staatsanwältin.

Die beschuldigte 25 Jahre alte Deutsch-Irakerin hatte nach Überzeugung der Ankläger zusammen mit dem 26-jährigen Kosovaren das Opfer im August 2022 unter einem Vorwand zu Hause in Eppingen bei Heilbronn abgeholt. Zuvor soll die Angeklagte in sozialen Netzwerken nach möglichen Mordopfern, die ihr ähnlich sehen, gesucht haben. Mehrere Dutzend Frauen soll sie in die Auswahl genommen haben.

Der 23-Jährigen soll vorgespielt worden sein, dass sie in Ingolstadt eine kosmetische Behandlung bekomme. Auf der mehr als 200 Kilometer langen Fahrt sollen die beiden Angeklagten das Opfer in einem Waldgebiet grausam getötet haben, Dirnberger sprach von einer "brutalen Hinrichtung". Dann sollen sie das Fahrzeug mit der Leiche in Ingolstadt abgestellt haben. Eigentlich hätte das Duo geplant, das Auto mit der Toten anzuzünden, sagte die Staatsanwältin. Zu dem Feuer sei es aber nicht gekommen.

Der angeklagte Mann hatte in dem Prozess zu den Vorwürfen geschwiegen. Nach seiner Festnahme hatte er den Ermittlern kurz gesagt, dass die nun Mitangeklagte die Täterin sei. Diese hatte umgekehrt zu Beginn des Gerichtsverfahrens umfassend ausgesagt und alle Schuld auf den 26-Jährigen geschoben. Dies sei "eine reine Märchengeschichte" gewesen, meinte die Staatsanwältin. Die Angeklagte habe ein an die Beweislage angepasstes Alternativszenario schaffen wollen.

Beiden Angeklagten werden auch weitere Mordpläne vorgeworfen. Die Frau soll ein Gewaltverbrechen an ihrem Schwager in Auftrag gegeben haben. Der Mitangeklagte soll versucht haben, mögliche Zeugen in dem Mordprozess aus dem Weg räumen zu lassen. Zu weiteren Gewalttaten kam es aber nicht. Die Staatsanwaltschaft beantragte wegen der Gefährlichkeit der Angeklagten, für beide im Urteil eine spätere Sicherungsverwahrung vorzubehalten. Die Nebenklägerin, die den Vater des Opfers vor Gericht vertritt, schloss sich den Anträgen der Staatsanwaltschaft vollumfänglich an.

Am kommenden Dienstag sollten in dem Verfahren die Plädoyers der Verteidiger gehalten werden. Allerdings ist noch unklar, ob es dazu kommt. Denn die Verteidiger haben bemängelt, dass der Hinweis der Strafkammer darauf, dass es in dem Prozess auch um eine mögliche Sicherungsverwahrung gehen könnte, viel zu spät in dem Verfahren gekommen sei. Bis nächste Woche wollen sie sich das weitere Vorgehen überlegen.


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