Viehtransporte in Drittländer

Landräten wird Riegel vorgeschoben


Auch wenn sie am Tierwohl zweifeln, haben Landräte dem Urteil zufolge keinen Einfluss auf den Rinderexport von den Sammelstellen ins Ausland.

Auch wenn sie am Tierwohl zweifeln, haben Landräte dem Urteil zufolge keinen Einfluss auf den Rinderexport von den Sammelstellen ins Ausland.

Es ist ein Urteil mit Signalwirkung - vor allem für Ostbayern, wo sich massiver Widerstand gegen Viehtransporte in Drittländer regt: Das Münchner Verwaltungsgericht hat am Dienstag in Eilanträgen die Landratsämter Altötting und Ebersberg in Oberbayern dazu verpflichtet, die erforderlichen Erlaubnisse für Transporte in Zwischenlager auszustellen. Auf wenn das endgültige Ziel auf der "Schwarzen Liste" vom Umweltministerium steht.

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