Viehtransporte in Drittländer
Landräten wird Riegel vorgeschoben
8. Mai 2019, 21:55 Uhr aktualisiert am 8. Mai 2019, 21:55 Uhr
Es ist ein Urteil mit Signalwirkung - vor allem für Ostbayern, wo sich massiver Widerstand gegen Viehtransporte in Drittländer regt: Das Münchner Verwaltungsgericht hat am Dienstag in Eilanträgen die Landratsämter Altötting und Ebersberg in Oberbayern dazu verpflichtet, die erforderlichen Erlaubnisse für Transporte in Zwischenlager auszustellen. Auf wenn das endgültige Ziel auf der "Schwarzen Liste" vom Umweltministerium steht.
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