Korruptionsverdacht
Knaus Tabbert: Ex-Vorstände aus U-Haft entlassen und neue Vorwürfe
18. Dezember 2024, 13:43 Uhr
Es gibt Fortschritte im Fall Knaus Tabbert, wie die Staatsanwaltschaft Landshut auf Nachfrage unserer Mediengruppe bestätigt. Die beiden unter Korruptionsverdacht stehenden ehemaligen Vorstandsmitglieder wurden am vergangenen Dienstag gegen Auflagen aus der U-Haft entlassen. Die beiden Verdächtigen haben laut Staatsanwaltschaft Angaben zum laufenden Verfahren gemacht.
Wie am Mittwoch bekannt wurde, ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen ehemalige Vorstände und Mitarbeiter des Wohnmobil-Herstellers. Sie werden des Betrugs und der strafbaren Werbung verdächtigt. Dabei geht es um eine Überschreitung des technisch zulässigen Gesamtgewichts bei bestimmten Fahrzeugen der Gewichtsklasse bis 3,5 Tonnen.
Im Rahmen dieser Ermittlungen und eines Bußgeldverfahrens gegen Knaus Tabbert stellten Staatsanwälte und Einsatzkräfte des Landeskriminalamts Baden-Württemberg Unterlagen in den Geschäftsräumen sicher. Zur Zahl der Verdächtigen und zu den ehemaligen Vorstandsmitgliedern äußert sich die Staatsanwaltschaft nicht.
Das Jandels brunnerUnternehmen teilt mit, es habe bereits entsprechende finanzielle Rückstellungen in der Bilanz gebildet. Der Wirtschaftsprüfer Alvarez & Marsal untersuche die Vorgänge intern und werde dazu beitragen, das Ausmaß und die Auswirkungen zu analysieren und den Schutz vor künftigen Vorfällen zu verbessern. Das neue Management arbeite mit aller Kraft an der Neuausrichtung des Unternehmens. Fragen zur Zahl der betroffenen Fahrzeuge, zu möglichen Gefahren für die Fahrzeughalter oder einem Rückruf beantwortet Knaus Tabbert derzeit nicht.
Der Freizeitmobilhersteller war im November in die Schlagzeilen geraten, weil zwei Vorstände Zahlungen von Zuliefererbetrieben erhalten haben sollen und sich so der Korruption schuldig gemacht haben sollen. Die Staatsanwaltschaft Landshut und die Polizei hatten daraufhin die Geschäftsräume des Unternehmens durchsucht.
Die Ermittlungen dauern an. Es gilt die Unschuldsvermutung.