Prozesse
Gefängnis für Schuhbeck? Gericht will urteilen
27. Oktober 2022, 7:31 Uhr aktualisiert am 7. April 2023, 17:32 Uhr
Schicksalstag für Schuhbeck: Das Landgericht München I will ein Urteil in seinem Steuerhinterziehungsprozess fällen. Muss der Star-Koch ins Gefängnis?
Vor dem Landgericht München I wird es am Donnerstag (9 Uhr) ernst für Alfons Schuhbeck. Denn dann soll sich entscheiden, ob der Star-Koch wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe ins Gefängnis muss.
"Ich habe einiges falsch gemacht", hatte der 73-Jährige gesagt und sein Geständnis damit eingeleitet. "Ich habe mir, meinen Freunden und Bekannten und auch meinen Verteidigern bis zuletzt etwas vorgemacht, weil ich nicht wahrhaben wollte, dass ich unternehmerisch gescheitert bin."
Die Staatsanwaltschaft wirft Schuhbeck vor, unter anderem mithilfe eines Computerprogramms Einnahmen am Finanzamt vorbeigeschleust zu haben. Insgesamt geht es um mehr als 2,3 Millionen Euro an Steuern, die Schuhbeck so zwischen 2009 und 2016 im "Orlando" und den "Südtiroler Stuben" hinterzogen haben soll.
Nach Schuhbecks zweiteiligem Geständnis stellt sich nun wohl nicht mehr die Frage, ob er wegen Steuerhinterziehung verurteilt wird, sondern wie hoch seine Strafe ausfällt. Denn nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 2012 droht ab einer Summe von einer Million Euro an hinterzogener Steuer eine Haftstrafe ohne Bewährung.
Auch "technische Schwierigkeiten"
"Ich möchte das Gericht jedoch auch bitten, mir zu glauben, dass die Höhe der stornierten Rechnungen in den "Südtiroler Stuben" nicht so hoch war, wie es mir bisher vorgeworfen wird", sagte Schuhbeck in seinem Geständnis. Von mehr als 1.000 verschwundenen Rechnungsnummern gehen die Behörden aus. Allerdings hatte Schuhbeck auch von technischen Schwierigkeiten beim Erfassen der Rechnungen berichtet.
Er bitte das Gericht, "eindringlich, die Höhe der stornierten Rechnungen noch einmal kritisch zu überprüfen", sagte Schuhbeck. Aber: "Leider ist es mir nicht mehr möglich, hierfür weitere Unterlagen vorzulegen."
Unabhängig von einem Urteil hat der Prozess bereits berufliche Konsequenzen für den TV-Koch gehabt, der schon im vergangenen Jahr Insolvenz für seine Betriebe angemeldet hatte: Der Bayerische Rundfunk (BR) hat Schuhbecks Kochsendungen wegen des Verhandlungsverlaufs vorerst aus dem TV-Programm genommen, wie der Sender einen Tag nach Schuhbecks erstem Geständnis mitgeteilt hatte. Aktuell seien zudem keine weiteren Produktionen geplant.
Am zweiten Prozesstag hatte Schuhbeck gesagt: "Wenn ich es ungeschehen machen könnte, würde ich es sofort tun". Er fügte hinzu: "Ich stehe vor den Trümmern meines Lebenswerkes."