Winterklausur

Freie Wähler: Konnexitätsprinzip im Grundgesetz verankern


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Die Kommunen müssen finanziell besser vor Ausgaben geschützt werden, die ihnen von Bundes- oder Landesseite aufgeladen werden, fordern die Freien Wähler. (Archivbild)

Von dpa

Zum Schutz der Kommunen vor einer finanziellen Überforderung wollen die Freien Wähler das sogenannte Konnexitätsprinzip im Grundgesetz verankern. "Unter der Last von den Aufgaben, die vom Bund über München auf die Kommunen gedrückt werden, fahren wir die Kommunen immer mehr gegen die Wand", sagte FW-Fraktionschef Florian Streibl bei der Klausur der Landtagsabgeordneten im oberbayerischen Chieming. Um das zu verhindern, müsse das Grundgesetz geändert werden.

Konkret bedeute dies, dass die Kommunen auch die finanzielle Ausstattung brauchten, um die an sie übertragenen Aufgaben von Bundes- und Landesseite auch stemmen zu können, so Streibl. Insbesondere der Bund müsse sich finanziell mehr beteiligen und "die Zeche zahlen", wenn er etwa in der Sozialgesetzgebung Gesetze beschließe, "die eins zu eins in den Kommunen aufschlagen". Es müsse generell das Motto gelten, "wer anschafft, zahlt".

Das Konnexitätsprinzip ist im deutschen Staatsrecht verankert und besagt, dass die für eine Aufgabe zuständige staatliche Ebene - also Bund oder Länder - auch für die Wahrnehmung der Aufgabe verantwortlich ist. Dies führt immer wieder zu der Klage, dass etwa Länder oder Kommunen Aufgaben übertragen bekommen, aber nicht die vollen Kosten erstattet bekommen.

Streibl betonte, dass eine gute Finanzierung der Kommunen essenziell für die Menschen im Land sei, da hier die Menschen lebten: "Die Gesetze werden nicht irgendwo in einem abstrakten Raumschiff im Reichstag gelebt, sondern die werden auf der Straße, in den Häusern hier draußen auf dem Land gelebt. Und deswegen muss man da dann auch die entsprechenden Voraussetzungen schaffen, dass das auch letztlich geht und funktioniert."


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