Posse um Datenschutz
Falschparker-Anzeiger bekommt selbst Ärger
20. Juli 2022, 18:40 Uhr aktualisiert am 20. Juli 2022, 18:40 Uhr
Von
Ralf Müller
Wer Falschparker fotografiert und bei der Polizei anzeigt, kann Ärger bekommen. So flatterte dem Münchener Heiner F. im Januar dieses Jahres eine Verwarnung des bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (LDA) kombiniert mit einer Gebührenforderung von 100 Euro ins Haus. Begründung: F. habe in mindestens acht Fällen Falschparker bei der Polizei angezeigt und jeweils ein Foto der Ordnungswidrigkeit beigefügt.
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