Anspruch ab 2029/30
Es fehlt an allen Ecken bei der Ganztagesbetreuung in der Region
5. Dezember 2023, 17:07 Uhr
Von
Katharina Beer
Ein wenig Zeit bleibt Bayerns Städten und Kommunen noch, bis sie dem rechtlichen Anspruch aller Grundschüler auf Ganztagsbetreuung gemäß Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) gerecht werden müssen. Ab dem Schuljahr 2026/27 soll er zunächst für alle Erstklässler gelten, bis 2029/30 stufenweise für alle Grundschüler von der ersten bis zur vierten Klassenstufe ausgebaut werden.
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