Gericht

Erfundene Bierflaschen-Attacke: Einigung mit Fußball-Fan


Ein Polizist wurde angegriffen. Muss der Freistaat nun wegen falscher Angaben, die wohl von dem Beamten gemacht wurden, bezahlen? (Symbolbild)

Ein Polizist wurde angegriffen. Muss der Freistaat nun wegen falscher Angaben, die wohl von dem Beamten gemacht wurden, bezahlen? (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Ein Fußball-Fan und der Freistaat Bayern haben sich im Streit um Schmerzensgeld nach einem Polizeieinsatz geeinigt.

Sie schlossen kurz vor der für diesen Donnerstag angesetzten Verhandlung (Az.: 1 U 1305/18) einen Vergleich, wie das Oberlandesgericht (OLG) am Mittwoch mitteilte. Der Mann hatte 5100 Euro Schmerzensgeld vom Freistaat gefordert, doch Bayern wollte nicht zahlen. Über den Inhalt des Vergleichs wurde nichts bekannt.

Der Rechtsstreit reicht mehr als fünf Jahre zurück: Der Fan von Eintracht Bamberg war nach OLG-Angaben im März 2013 nach einem Regionalliga-Spiel gegen die zweite Mannschaft des FC Ingolstadt am Ingolstädter Bahnhof völlig betrunken mit einem Polizisten aneinandergeraten. Der Bamberger boxte dem Beamten auf einer Treppe in den Rücken. Dabei hatte er zwar eine Bierflasche in der Hand, nutzte diese aber nicht als Waffe. Mehrere Beamte brachten ihn daraufhin zu Boden.

Der vorher geboxte Polizist prügelte mit einem Schlagstock viermal auf Schulter und Bein des Mannes ein, stach ihm damit auch in die Rippen - und fälschte schließlich den Einsatzbericht. Darin gab er an, der Betrunkene sei mit einer abgebrochenen Bierflasche auf ihn losgegangen.

Dass diese Angaben falsch waren, klärte sich mithilfe eines Handy-Videos auf, das ein Passant von der Tat gemacht hatte. Der Polizist wurde daraufhin wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt und Verfolgung Unschuldiger zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt.

Das Verfahren gegen den Fußball-Fan wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und des Verdachts der versuchten gefährlichen Körperverletzung wurde eingestellt.

Doch damit war der Streit noch nicht vorbei: Der Fußball-Fan verklagte den Freistaat Bayern als Dienstherren des Polizisten auf Schmerzensgeld. Er erlitt nach eigenen Angaben Blutergüsse an Armen und Beinen und Schürfwunden am Kopf, sieht durch die falsche Darstellung seine Persönlichkeitsrechte verletzt und forderte darum mindestens 5100 Euro.

Der Freistaat wollte aber nicht zahlen und gab an, der wegen Körperverletzung verurteilte Polizist habe sich im Großen und Ganzen rechtskonform verhalten. Die Schläge mit dem Schlagstock seien rechtlich gedeckt gewesen - nur der Stoß in die Rippen nicht und dieser Stoß habe den Kläger nicht verletzt.

Das Landgericht Ingolstadt hatte die Klage des Fußball-Fans abgewiesen und den Polizei-Einsatz als rechtmäßig beurteilt. Dagegen legte der Fußball-Fan Rechtsmittel ein. Bevor das Oberlandesgericht darüber entscheiden konnte, einigten sich aber die Parteien.