Corona-Maßnahmen

Diese Regeln gelten in Bayern seit Montag


Kulanzzeit vorbei: Verstöße gegen die verschärfte Maskenpflicht werden seit Montag geahndet. Was die Woche sonst noch an neuen Regelungen bringt, haben wir hier für Sie zusammengestellt. (Symbolbild)

Kulanzzeit vorbei: Verstöße gegen die verschärfte Maskenpflicht werden seit Montag geahndet. Was die Woche sonst noch an neuen Regelungen bringt, haben wir hier für Sie zusammengestellt. (Symbolbild)

Von Stefan Karl, dpa

Mit der neuen Woche ist die Kulanz-Zeit der verschärften Maskenregeln ohne Bußgeld vorbei. Seit Montag kann es teuer werden für alle, die etwa in Supermärkten ohne standardkonforme Masken unterwegs sind. Welche Maßnahmen außerdem seit dieser Woche gelten, haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Nach dem Bund-Länder-Gipfel gelten bundesweit noch schärfere Regeln, die die Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 begrenzen sollen. Bayern, das von den offiziellen Statistiken immer wieder als Corona-Hotspot ausgewiesen, geht in einigen Punkten sogar über die Beschlüsse der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz hinaus.

Das bayerische Kabinett hat den seit Mitte Dezember geltenden Corona-Lockdown bis 14. Februar verlängert und verschärft. Viele der Regeln, die der Bund-Länder-Gipfel am Dienstag beschlossen hat, galten in Bayern bereits vorher.

Nur noch FFP2-Masken beim Einkaufen und Busfahren

Im Supermarkt und im ÖPNV müssen Masken getragen werden, die einen bestimmten Qualitätsstandard erfüllen. Erlaubt sind sogenannte FFP2-Masken oder Masken, die einen noch höheren Sicherheitsstandard erfüllen, etwa N95 oder KN95. Gleiches gilt jetzt auch für die Besucher bei Gottesdiensten und für Pflegekräfte in Alten- und Pflegeheimen.

Kontaktbeschränkungen

Bei privaten Treffen werden die Auflagen noch strenger: Es darf nur noch ein Mensch anwesend sein, der nicht Teil des eigenen Hausstandes ist - etwa darf nur ein Bekannter einer Familie gleichzeitig auf Besuch kommen. Kinder bis drei Jahre sind von der Regel ausgenommen. Außerdem gilt in Bayern von 21 Uhr bis 5 Uhr morgens weiterhin eine Ausgangssperre.

15-Kilometer-Regel

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Fällen pro 100.000 Einwohner sind touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnort (d.h. die politische Gemeinde) hinaus untersagt.
Ausgangsbeschränkungen und die Ausgangssperre ab 21 Uhr bleibt bestehen.

Alkoholverbot ist Sache der Städte und Gemeinden

Über Alkoholverbote in der Öffentlichkeit müssen Bayerns Städte und Gemeinden in Zukunft jede für sich entscheiden - und die entsprechenden Plätze benennen. Am Dienstag hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das bayernweite Alkoholverbot in der Öffentlichkeit gekippt. Die Staatsregierung allerdings hat dennoch, als Richtschnur für die Kommunen, das Ziel ausgegeben, dass das Alkoholverbot möglichst ausnahmslos auf allen öffentlichen Plätzen gelten solle.

Schulen und Kitas weiterhin zu

Schulen bleiben weiterhin geschlossen. Ab 1. Februar soll für Schüler aus den Abschlussklassen und im Abitur Wechselunterricht stattfinden. Für Schulkinder von der ersten bis zur sechsten Klasse wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten. Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und organisierte Spielgruppen für Kinder bleiben geschlossen. Eine Notbetreuung für Eltern, die ihre Kinder nicht selbst betreuen können, soll eingerichtet werden.

Homeoffice: Anreize und Gebot

Wie der Bund gibt auch der Freistaat Bayern die nachdrückliche Empfehlung an Chefs, Ableitungsleiter und Unternehmer, dass sie ihre Mitarbeiter ins Homeoffice schicken sollen, sofern es betriebstechnisch möglich ist. Der bayerische Ministerpräsident hat dafür Zuschüsse und Steuer-Vorteile versprochen.

Zwei-Test-Strategie bei Einreisen aus einem Risikogebiete

Bayern fährt bei Einreisen aus Risikogebieten weiterhin eine sogenannte Zwei-Test-Strategie. Einreisende aus Risikogebieten müssen eine Corona-Test vorlegen, der maximal 48 Stunden alt sein darf - oder sie müssen sich unmittelbar nach der Einreise testen lassen.

Handels-, Hotellerie- und Gastronomie-Betriebe

... bleiben weiterhin geschlossen.