Parteien
CSU-Vorstand bekräftigt Klage gegen Bundestagswahlrecht
15. Mai 2023, 14:36 Uhr
Die CSU hält an ihrer Verfassungsklage gegen die umstrittene Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestags fest. Der Vorstand bekräftigte am Montag bei seiner Sitzung die Verfassungsbeschwerde am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. "Wie angekündigt reichen wir Verfassungsklage ein", sagte Parteichef Markus Söder nach der Sitzung in München. Die CSU sehe in der Reform "eine fundamentale Verletzung". Bereits Mitte März hatte der CSU-Vorstand sich für die Verfassungsbeschwerde ausgesprochen. Am Dienstag will auch das Kabinett der bayerischen Staatsregierung seine Klage gegen die Wahlrechtsreform beschließen.
Wann der Schritt konkret erfolgen werde, konnte Generalsekretär Martin Huber auf Nachfrage aber noch nicht sagen. "Der Schriftsatz liegt im Entwurf schon vor", die Klagefrist ende am 17. September 2023 - die Klage werde die CSU aber "deutlich vorher einreichen".
Söder wiederholte seine Kritik an der Wahlrechtsreform, welche auf eine Initiative von SPD, FDP und Grünen im Bundestag zurückgeht. Als Material für die Verfassungsbeschwerde werde die dazugehörige Debatte aus dem Bundestag dienen. "Dort haben die Grünen, das muss man ihnen zugestehen, ehrlicherweise sehr deutlich gesagt, was sie allesamt nervt am Süden, an der Sonderstellung und auch der besonderen Rolle Bayerns und der CSU und dass man es nun auf Normalmaß bringen müsse. Aber das ist nicht die Aufgabe des Wahlrechts sondern einer Wahl."
Am Freitag hatte der Bundesrat die Reform passieren lassen, ein Antrag Bayerns, den Vermittlungsausschuss anzurufen, fand dort keine Mehrheit. Mit der Reform soll die Zahl der Abgeordneten im momentan auf 736 Abgeordnete angewachsenen Bundestag auf 630 begrenzt werden. Erreicht werden soll das durch die Abschaffung der sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate und der sogenannten Grundmandatsklausel.
"Wer den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit nimmt zu wählen, aber dagegen das Wahlrecht, man muss es fast sagen, manipuliert, der setzt sich einem schlimmen Vorwurf aus", betonte Söder.
Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei über Erststimmen mehr Direktmandate gewinnt, als ihr Sitze nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Um das Kräfteverhältnis der Parteien nach Zweitstimmen wiederherzustellen, wurden diese Überhänge mit Ausgleichsmandaten aufgefüllt. Das hat den Bundestag immer größer gemacht.
Kommt es künftig dazu, dass eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr Sitze nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, soll laut Wahlrechtsreform bei den Direktkandidaten von hinten weggekürzt werden: Diejenigen mit dem schwächsten Ergebnis bekommen keinen Sitz im Bundestag mehr, damit entfiele anschließend das Auffüllen mit Ausgleichsmandaten, um das Kräfteverhältnis wieder herzustellen.
Abgeschafft werden soll außerdem die sogenannte Grundmandatsklausel. Die ermöglicht es bisher Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag einzuziehen, wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde landen, aber mindestens drei Direktmandate gewinnen. Davon profitierte 2021 die Linkspartei. Die CSU kam 2021 auf 5,2 Prozent, gewann aber fast alle Direktmandate in Bayern. CSU und CDU bilden im Bundestag eine Fraktionsgemeinschaft.
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