Pandemie-Zentrallager, Testzentren, Kita
Corona-Krise in Bayern: So geht es weiter
21. Juli 2020, 14:01 Uhr aktualisiert am 21. Juli 2020, 13:07 Uhr
Das Bayerische Kabinett hat sich am Dienstagvormittag erneut beraten. Im Anschluss haben Staatsminister Dr. Florian Herrmann, Gesundheitsministerin Melanie Huml und Familienministerin Carolina Trautner über die wesentlichen Ergebnisse der Beratungen informiert.
Bayern sucht Immobilie für eigenes Pandemie-Zentrallager
Der Freistaat Bayern sucht ab sofort eine Immobilie für das künftige "Pandemiezentrallager" zur Aufbewahrung von wichtigen medizinischen Gütern zur Infektionsbekämpfung. Dies hat am Dienstag das Kabinett in München beschlossen. Über den Standort des Lagers werde "zeitnah entschieden", er müsse "gut erreichbar" sein. Übergangsweise würden die bisherigen Lagerkapazitäten weiter genutzt.
In dem Zentrallager soll in Zukunft alles vorgehalten werden, was für sechs Monate benötigt werde. Konkret sieht das Konzept etwa 42,6 Millionen OP-Masken, 12,6 Millionen Pflegekittel, zehn Millionen FFP2-Masken und 2,1 Millionen FFP3-Atemschutzmasken, 3,6 Millionen Schutzanzüge, 190 Millionen Infektionshandschuhe und rund 750.000 Augenschutzbrillen vor. "Wir wollen für die Zukunft gerüstet sein", sagte Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) am Dienstag nach der Sitzung. In Summe betrage der Lagerwert rund 300 Millionen Euro.
Grundlage für das Lager und dessen künftigem Bestand sei das Material, welches in den vergangenen Wochen in der Corona-Krise in Bayern benötigt wurde. Laut Huml werde zudem ein "Sicherheitspuffer" eingeplant, um auch für größere Infektionslagen vorbereitet zu sein. "Wir wollen gerüstet sein", sagte sie.
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Bayern weitet Corona-Teststrategie aus
Ausreichende Testmöglichkeiten sind ein zentraler Baustein zur Erkennung und Eindämmung der Corona-Pandemie. Bayern weitet deshalb seine Teststrategie zum raschen Erkennen von Infektionen aus und fördert künftig kommunale Testzentren finanziell. Damit sollen weitere Testmöglichkeiten geschaffen werden. Zusätzlich zur Testung in Arztpraxen und freiwilligen Reihentestungen zum Beispiel in Alten- und Pflegeeinrichtungen, bei Polizei, Justiz, Erzieherinnen und Erziehern sowie Lehrerinnen und Lehrern unterstützt der Freistaat damit nun auch das Angebot in Testzentren.
Landkreise und kreisfreie Städte werden mit einem Betrag von 50 Prozent der Kosten für die Organisation und den Betrieb der Testzentren unterstützt. Hinzu kommt eine Pauschale für die Koordinierung insbesondere der Terminvergabe und eventuell anfallende Transportkosten für Proben. Die Kosten für Testungenin Testzentren, also ärztliche und labordiagnostische Leistungen, werden im Rahmen der Bayerischen Teststrategie komplett vom Freistaat Bayern übernommen, soweit sie nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden.
Der Betrieb eines Testzentrums liegt in der Entscheidung der jeweiligen kreisfreien Stadt und des jeweiligen Landkreises entsprechend der bestehenden Nachfrage und dem konkreten Bedarf an Testungen vor Ort. Die voraussichtlich anfallenden zusätzlichen Kosten von rund 4,7 Mio. Euro pro Jahr werden aus den Mitteln für die Umsetzung der Bayerischen Teststrategie (insgesamt 272 Mio. Euro) finanziert. Kreisfreie Städte und Landkreise können ihre Anträge auf anteilige Kostenübernahme quartalsweise beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) einreichen, das nach Prüfung die erstattungsfähigen Aufwendungen auszahlt.
Bayern zahlt Kommunen Hälfte der Kosten für Corona-Testzentren
Der Freistaat fördert bei kommunalen Corona-Testzentren künftig die Hälfte der Kosten von Städten und Kreisen für die Organisation und den Betrieb. Dies hat das Kabinett am Dienstag in München beschlossen. Hinzu kommt nach Angaben der Staatskanzlei zudem eine Pauschale für die Koordinierung insbesondere der Terminvergabe und eventuell anfallende Transportkosten für Proben. Die Kosten für Testungen in Testzentren, also ärztliche und labordiagnostische Leistungen, werden im Rahmen der Bayerischen Teststrategie ohnehin komplett vom Freistaat übernommen, soweit sie nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden.
Ausreichende Testmöglichkeiten seien ein zentraler Baustein zur Erkennung und Eindämmung der Corona-Pandemie, hieß es. In der Hochzeit der Pandemie hatte es in vielen Kommunen spezielle Corona-Testzentren gegeben, in München etwa auf der Theresienwiese. Teilweise wurden diese aber in den vergangenen Wochen wieder abgebaut. Dies hatte etwa in der Landeshauptstadt für Kritik gesorgt.
Der Betrieb eines Testzentrums liegt nach Angabe der Staatsregierung in der Entscheidung der jeweiligen Kommune. Die voraussichtlich anfallenden zusätzlichen Kosten von rund 4,7 Millionen Euro pro Jahr sollen aus den Mitteln für die Umsetzung der Bayerischen Teststrategie (insgesamt 272 Mio. Euro) finanziert werden.
Konzept für mögliche Rückkehr zum Kita-Regelbetrieb ab 1. September
Das Infektionsgeschehen in Bayern hat sich in den vergangenen Wochen deutlich verbessert. Die Strategie der Vorsicht und Umsicht mit schrittweisen Öffnungen hat sich bewährt. Gerade die Familien waren durch die Einschränkungen besonders gefordert. Das verdient Anerkennung und Respekt für Eltern und Kinder.
Bayernweit gibt es etwa 9.800 Kindertageseinrichtungen, in denen etwa 590.000 Kinder betreut werden. Sollte das Infektionsgeschehen weiterhin stabil bleiben, will Bayern ab 1. September 2020 zum Regelbetrieb in der Kinderbetreuung zurückkehren. Die Situation kann sich aber weiterhin schnell ändern. Das Konzept zur Wiederaufnahme des Regelbetriebs sieht deshalb auch Stufen bei Verschlechterung des Infektionsgeschehens vor. Dabei sollen zunächst vorrangig lokale Einschränkungen greifen, um die Einschränkungen für Familien möglichst gering zu halten bei bestmöglichem Infektionsschutz.
Alle Entscheidungen werden jeweils aktuell unter Berücksichtigung des weiteren Infektionsgeschehens getroffen. Das Drei-Stufen-Modell für die Kindertagesbetreuung in Bayern zum neuen Kindergartenjahr ab 1. September 2020 sieht vor:
Stufe 1: Regelbetrieb bei stabilem Infektionsgeschehen
Die Kinder sollen mit möglichst wenig Einschränkungen die Kindertageseinrichtung beziehungsweise Kindertagespflegestelle besuchen können. Im Regelbetrieb müssen die Einrichtungen weiterhin ein Schutz- und Hygienekonzept einhalten, das sich an dem Rahmen-Hygieneplan Corona des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) orientiert. Dieser Rahmen-Hygieneplan für die Kindertageseinrichtungen wird aktuell überarbeitet und soll noch vor den bayerischen Sommerferien veröffentlicht werden. Ziel ist es, dass die Träger ihr Schutz- und Hygienekonzept vor Ort entsprechend der Personalausstattung, der Anzahl und der Größe der Räume sowie der Anzahl und des Alters der Kinder noch individueller ausgestalten können. Das schafft Flexibilität vor Ort. Zudem sollen offene Betreuungskonzepte wieder zugelassen werden. Im Hinblick auf die üblichen Erkältungswellen ab Herbst sollen Kinder trotz leichten Schnupfens ihre Kindertageseinrichtung besuchen dürfen, wenn sie im Übrigen gesund sind. Das LGL erarbeitet dafür gemeinsam mit Kinderärztinnen und Kinderärzten einen leicht verständlichen Leitfaden für die Kita-Praxis, der die Erzieherinnen und Erzieher bei der Einschätzung von Krankheitssymptomen bei Kindern unterstützen soll.
Stufe 2: Eingeschränkter Betrieb bei verschlechtertem Infektionsgeschehen
Um auf steigende Corona-Zahlen zu reagieren und eine Verbreitung des Virus zu verlangsamen, sollen Einschränkungen vorrangig lokal beziehungsweise regional begrenzt erfolgen. Zudem soll möglichst ein eingeschränkter Betrieb mit reduzierten Gruppengrößen möglich bleiben, dessen Rahmen die Träger ausgestalten können. Flexibilität vor Ort soll vermeiden, dass einzelne Kinder über einen langen Zeitraum überhaupt keine Förderung und Bildung in der Betreuung in Anspruch nehmen können. Schließungen von Kindertageseinrichtungen bleiben das letzte Mittel und werden auf das infektionsschutzmäßig unbedingt nötige Mindestmaß begrenzt. Die Entscheidung über eine Reduzierung von Gruppengrößen und die anzubietende Notbetreuung trifft bei lokal begrenzten Ausbrüchen des Coronavirus das jeweils zuständige Gesundheitsamt, bei Bedarf in Abstimmung mit dem örtlichen Jugendamt. Die individuelle Ausgestaltung der Betreuung erfolgt dann vor Ort von den Trägern in Abstimmung mit den Eltern, insbesondere dem Elternbeirat. So könnten die Kinder den Betreuungspersonen etwa in kleinen Gruppen fest zugeordnet werden oder die Betreuungszeiten der Kinder angepasst werden, etwa in Schichtmodellen.
Stufe 3: Eingeschränkte Notbetreuung bei starker Verschlechterung des Infektionsgeschehens
Wenn das Infektionsgeschehen sich stark verschlechtert, muss eine Notbetreuung in einer Art "Baukastensystem" in Abhängigkeit vom jeweiligen Infektionsgeschehen angeboten werden. Auch hier erfolgt die Entscheidung, welche Gruppen in der Notbetreuung betreut werden, bei lokal begrenzten Ausbrüchen auf örtlicher Ebene nach einer vorgegebenen Priorisierung (z.B. Kinder mit Eltern in kritischer Infrastruktur) durch das Gesundheitsamt, bei Bedarf in Abstimmung mit dem örtlichen Jugendamt. Sollte eine Einschränkung des Betriebs der Kindertagesbetreuung notwendig werden, sollen auch wieder Eltern-Betreuungsgruppen möglich sein, in denen mehrere Familien sich gegenseitig bei der privaten Betreuung der Kinder unterstützen können.