Tiere
Bund Naturschutz klagt gegen neue bayerische Wolfsverordnung
9. Mai 2023, 9:56 Uhr
Der Bund Naturschutz (BN) klagt wie angekündigt gegen die neue bayerische Wolfsverordnung, die den Abschuss von Wölfen seit Anfang Mai erleichtert. Das hat der BN-Vorstand jetzt offiziell beschlossen, wie ein Sprecher am Dienstag auf Nachfrage sagte. Als erstes hatte die "Süddeutsche Zeitung" darüber berichtet.
Der Wolf ist nach europäischem und deutschem Recht eigentlich nach wie vor streng geschützt. Die Staatsregierung beschloss jedoch, dass Wölfe und auch Fischotter leichter abgeschossen werden dürfen. Die neue Wolfsverordnung gilt bereits seit 1. Mai.
Demnach dürfen Wölfe abgeschossen werden, wenn sie die Gesundheit des Menschen oder die öffentliche Sicherheit gefährden - etwa wenn sie sich mehrfach Menschen auf unter 30 Meter nähern oder wenn sie über mehrere Tage in einem Umkreis von weniger als 200 Metern von geschlossenen Ortschaften, Gebäuden oder Stallungen gesehen werden.
Möglich ist der Abschuss nun auch "zur Abwendung ernster landwirtschaftlicher oder sonstiger ernster wirtschaftlicher Schäden" - dies zielt konkret auf die Alm- und Weidewirtschaft in den Bergen. Dort können Wölfe geschossen werden, wenn sie in "nicht schützbaren Weidegebieten" ein einziges Nutztier töten. "Ein Riss reicht", hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) betont. "Nicht schützbare Weidegebiete" sind laut Verordnung Gebiete, "bei denen ein Herdenschutz entweder nicht möglich oder nicht zumutbar ist". Die Landratsämter können über den Abschuss selbstständig entscheiden. Bislang waren dafür im Freistaat die Bezirksregierungen zuständig.
BN-Landeschef Richard Mergner sagte am Dienstag, Weidetiere müssten besser vor einem möglichen Wolfsriss geschützt werden. "Deswegen müssen wir vor allem den Herdenschutz massiv verstärken, mit Hunden, Zäunen und Hirten", forderte er. Mit der neuen Wolfsverordnung werde dieser Herdenschutz verhindert. "Deswegen ist die bayerische Staatsregierung mitverantwortlich für mehr Risse, weil sie meint, mit dem Gewehr Probleme lösen zu können", sagte er. Weil das nicht gehe und weil es auch gegen europäisches, deutsches und bayerisches Naturschutzrecht verstoße, müsse man Klage einreichen.
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