Kita-Verbot unverhältnismäßig
Bub darf laut Gericht wieder in Kindergarten
22. Juni 2020, 20:05 Uhr aktualisiert am 22. Juni 2020, 21:35 Uhr
Von
Redaktion Regionales
Die Staatsregierung hat die nächste gerichtliche Schlappe wegen ihrer Anti-Corona-Maßnahmen erlitten - allerdings zunächst nur in einem konkreten Einzelfall. Das Verwaltungsgericht Regensburg hält das bis Monatsende geltende Verbot des normalen Betriebs in Kindertageseinrichtungen nicht mehr für verhältnismäßig. Unterdessen gab es am Montag einen Schwung neuer Lockerungen.
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