Bayern

Bluttat von Planegg: 20-Jährigem droht lebenslang wegen Mordes

Der Planegger soll seine Mutter erschlagen haben. Zentrale Frage ist, wird er sich nach Erwachsenenstrafrecht oder nach dem milderen Jugendstrafrecht vor Gericht verantworten.


Von Ralph Hub

Das gesamte Wochenende über saß der 20-Jährige in einer Zelle in der JVA Stadelheim. Viele Stunden, in denen er Zeit zum Nachdenken hatte, bevor er von den Ermittlern der Münchner Mordkommission als Beschuldigter vernommen wird.


"Das Opfer konnte nicht damit rechnen, zu Hause angegriffen zu werden", erklärte gestern Oberstaatsanwältin Anne Leiding. "Damit ist das Mordmerkmal der Heimtücke gegeben." Warum es zwischen Mutter und Sohn in der gemeinsamen Wohnung im Keplerweg in Planegg am Donnerstagabend zum Streit gekommen war, ist noch nicht bekannt.

Feuerwehrleute hatten die Tote entdeckt, als sie wegen eines Kellerbrandes die Wohnungen in dem Mietshaus überprüften (AZ berichtetei). Das Feuer in einem Kellerabteil wurde absichtlich gelegt, möglicherweise vom Sohn, um Spuren zu verwischen.


Eine erste Untersuchung des 20-Jährigen am Wochenende hat ergeben, dass bei ihm keine psychiatrische Erkrankung vorliegt. "Damit besteht derzeit kein Anlass, ihn in eine psychiatrische Klinik einzuweisen", sagte Anne Leiding. Offenbar besteht auch keine Suizidgefahr mehr. Der Verdächtige war am Donnerstagabend auf einen Baukran in der Lochhamerstraße geklettert und hatte gedroht, sich 40 Meter in die Tiefe zu stürzen. Hinweise, dass der Verdächtige zur Tatzeit unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stand, liegen bisher nicht vor.


Eine zentrale Frage in dem bevorstehenden Prozess wird sein, ob der sich noch in Ausbildung befindliche Sohn sich nach Erwachsenenstrafrecht vor Gericht verantworten muss. Dann würde ihm im Fall einer Verurteilung eine lebenslange Gefängnisstrafe drohen.

Da der Verdächtige aber erst in diesem Jahr seinen 21. Geburtstag hat, könnte es sein, dass in seinem Fall das deutlich mildere Jugendstrafrecht im späteren Prozess angewendet wird. Dann würde die Höchststrafe bei zehn Jahren Jugendhaft liegen.

Bei Heranwachsenden im Alter zwischen 18 und 21 Jahren besteht ein gewisser Ermessensspielraum. Ein Strafverteidiger könnte bei seinem Mandanten mit Defiziten und Verzögerungen bei der Persönlichkeitsbildung argumentieren. Eine Frage, mit der sich letztendlich ein Gerichtsgutachter bei einer ausführlichen Untersuchung des Verdächtigen noch befassen wird.