Gewalttat im Heim
Berufung nach Urteil wegen Missbrauchs in Kinderheim
15. Januar 2025, 13:42 Uhr
Der Prozess um den sexuellen Missbrauch von zwei Kindern in einem Heim in Unterfranken geht in die nächste Runde. Der zu drei Jahren Haft verurteilte Angeklagte habe Berufung eingelegt, teilte das Landgericht Schweinfurt mit.
Der andere, jüngere Angeklagte habe auf Rechtsmittel verzichtet, in seinem Fall sei aber die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen. Der Mann war vergangene Woche vom Amtsgericht Schweinfurt zu einer Jugendstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden, ausgesetzt zu Bewährung.
Das Berufungsverfahren wird den Angaben nach vor dem Landgericht Schweinfurt geführt.
Die Männer sollen um die Jahrtausendwende herum Minderjährige in dem Kinderheim sexuell missbraucht haben. Die Opfer sollen zwei Kinder im damaligen Alter von etwa 11 bis 15 Jahren gewesen sein.
Der 1970 geborene ältere Angeklagte war der Anklage zufolge für verschiedene nicht erzieherische Tätigkeiten in dem Heim im Landkreis Schweinfurt zuständig. Der jüngere, 1981 geboren, war dort als Erzieher tätig.
Die Übergriffe fanden den Angaben zufolge in einem Wohnwagen auf dem Heimgelände, im sogenannten Jugendgebäude des Kinderheimes, und auf einer Almhütte in Österreich statt.
Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten Haftstrafen für beide Angeklagte gefordert.
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