Meinung

Impfung für Jugendliche

Belange der Kinder werden ignoriert


Wenn Kinder ab 12 ins Schwimmbad wollen, müssen sie ab Januar einen 2G-Nachweis vorweisen.

Wenn Kinder ab 12 ins Schwimmbad wollen, müssen sie ab Januar einen 2G-Nachweis vorweisen.

Kein Schwimmbadbesuch, kein Kino und bald schon kein Vereinssport mehr. Dass man jetzt in Bayern mit der 2G-Regel ungeimpfte Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren aus dem sozialen Leben hinausdrängt und ab 1. Januar komplett aussperren will, belegt zweierlei: Zum einen, wie planlos aktionistisch die Staatsregierung gerade der vierten Coronawelle begegnet, zum anderen, dass man erneut die elementaren Belange von Kindern und Jugendlichen ignoriert.

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