Die Lage beim Zoll
Beamte beschlagnahmen wieder vermehrt illegales Feuerwerk
10. November 2022, 10:15 Uhr aktualisiert am 10. November 2022, 10:15 Uhr
Für Silvester 2021 war im Zuge der Beratungen zur Corona-Krise ein bundesweites Verkaufsverbot von Feuerwerkskörpern beschlossen worden. An publikumsträchtigen Plätzen hatte es sogar ein Böllerverbot gegeben. Für Silvester 2022 in Deutschland hat die Politik bisher nichts entschieden. Grund genug für viele, in den Nachbarländern sicherheitshalber schon einmal einkaufen zu gehen. Doch der Zoll warnt.
Derzeit haben die Zollbeamten wieder vermehrt mit Aufgriffen von illegalen Sprengköpfen zu tun, erklärt ein Sprecher des Zollamts. Ein Teil der Einsätze sei auf die anstehende Silvesternacht zu schieben. Jedoch greifen die Beamten auch immer wieder Personen mitten im Jahr auf, die die Feuerwerkskörper für Geburtstage oder anderweitige Feiern besorgen. Genaue Zahlen wollte der Sprecher des Zollamts nicht preisgeben.
Erst im September haben Einsatzkräfte 65 Kilogramm Pyrotechnik beschlagnahmt, die ein Lastwagenfahrer unter Schnittblumen versteckt hatte. Einer von vielen Fällen, der in den vergangenen Jahren in der Nähe von Grenzregionen vorgefallen ist.
Ihr größter illegaler Fund war noch vor Corona, erzählt der Sprecher. Damals haben die Beamten rund eine Tonne Pyrotechnik gefunden. Dabei sei aber wichtig zu wissen, dass die Einsatzkräfte an der Grenze zu Tschechien nicht nur Banden aufgreifen. Abgesehen von Grenzregion-Bewohnern lassen dem Sprecher zufolge auch Urlauber oder Urlaubsrückkehrer aus ganz Deutschland größere Mengen bei Bedarf mitgehen. Grundsätzlich gebe es aber bei den eingeführten Mengen keinen Durchschnitt, von dem man sprechen könne. Einmal seien es „nur“ zehn Kilo, ein anderes Mal 30.
Mindeststrafe ist eine Anzeige
Grundsätzlich gibt der Zoll beim Fund von illegalem Feuerwerk eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz auf. Ob und für wie hoch die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe dann ansetzt, kommt auf die Menge an Sprengstoff an, sagt ein Sprecher des Zollamts.
Er rät zudem auf Nachfrage unserer Redaktion vom Kauf aus dem Ausland ab. Nicht nur sei die Einführung von Feuerwerk ohne die nötigen Kennzeichen nach Deutschland illegal, sondern auch gefährlich.
Deutsche Sprengköpfe durchlaufen ein Prüfungsschema, das nicht dem Verfahren anderer Länder entspricht und sie sicher für den Gebrauch macht, so der Sprecher. Damit Feuerwerk beispielsweise aus der Tschechei legal nach Deutschland eingeführt werden kann, muss ein CE-Kennzeichen abgebildet sein. Dieses besagt, dass ein Produkt den Anforderungen aller gültigen EU-Richtlinien entspricht. Auch die Kennzeichnung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) muss erkenntlich sein.
Das Polizeipräsidium Oberpfalz weist darauf hin, dass Feuerwerkskörper in verschiedene Kategorien unterteilt sind. Unter der Kategorie F1 sind sogenannte Kleinstfeuerwerke erfasst, welche ab dem Mindestalter von 12 Jahren zulässig sind und das ganze Jahr über verkauft und auch verwendet werden dürfen. Kleinstfeuerwerke sind beispielsweise Wunderkerzen. Unter der Kategorie F2 sind die üblicherweise in der Silvesternacht verwendeten Feuerwerkskörper erfasst. Hier gilt sowohl für den Erwerb als auch für die Verwendung ein Mindestalter von 18 Jahren. Die Kategorien F3 und F4 sind grundsätzlich erlaubnispflichtig.
Auf keinen Fall sollte man Silvesterfeuerwerk selbst „basteln“. Das ist nicht nur strafbar, sondern auch lebensgefährlich. Denn bei selbst hergestellten Feuerwerkskörpern können unter Umständen schon geringste thermische oder mechanische Einwirkungen zu einer Explosion führen.