Nach Karlsruher Urteil
Bayern will Verfassungsschutz reformieren
26. April 2022, 13:18 Uhr aktualisiert am 26. April 2022, 10:10 Uhr
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat Bayerns Staatskanzleichef Florian Herrmann eine Reform des Verfassungsschutzgesetzes angekündigt.
"Natürlich beachten wir das Urteil", sagte der CSU-Politiker am Dienstag nach einer Sitzung des bayerischen Kabinetts in München. Bayern werde zunächst den Richterspruch aus Karlsruhe genau analysieren und dann das Gesetz entsprechend der Vorgaben anpassen, dazu gehöre auch, dass der Verfassungsschutz unverzichtbar sei, um die freiheitliche Demokratie im Land gegen ihre Feinde zu schützen.
Das Karlsruher Urteil sei einerseits ein Bekenntnis zur Notwendigkeit des Verfassungsschutzes, seiner Behörden und Befugnisse in einer wehrhaften Demokratie, zum anderen berücksichtige es auch die Grundrechte der Bürger. "Das in Ausgleich zu bringen, ist Kern des Urteils von heute", sagte Herrmann.
Zwar seien in dem 150-Seiten umfassenden Urteil "etliche Bestimmungen des bayerischen Gesetzes" kritisiert worden, es gehe aber dabei nicht darum, bestimmte Befugnisse zu verbieten, betonte Herrmann. Vielmehr müsse der Gesetzgeber nun die Voraussetzungen für Maßnahmen wie den Einsatz sogenannter V-Leute konkreter regeln. Dazu gehöre etwa die Regelung von Eingriffshürden wie einem Richtervorbehalt, um Maßnahmen einleiten zu können. Regelungsbedürftig sei auch das Verhältnis zwischen Verfassungsschutz und Polizei. Nach Ansicht von Herrmann enttäusche das Urteil all jene, die gehofft hatten, dass bestimmte Befugnisse verboten würden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor zahlreiche Vorschriften des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes beanstandet, sie müssen bis spätestens Ende Juli 2023 überarbeitet werden. Auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte nach dem Urteil, das sei machbar. "Und wir werden uns in Bayern auch daran setzen, das jetzt möglichst schnell umzusetzen." Das Urteil stärke insgesamt den Verfassungsschutz in Deutschland. Es mache deutlich, dass das Gericht die Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörden "für grundsätzlich wichtig und richtig und notwendig hält". Gleichzeitig gebe es neue Hürden für die Übermittlung von Informationen zwischen den Sicherheitsbehörden. Das mache die Arbeit nicht einfacher.