Kompromiss

Bayern kritisiert Vorschlag zu Aufzeichnungen im Gericht


Bundesjustizminister Marco Buschmann (r) streckt Georg Eisenreich die Hand entgegen.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (r) streckt Georg Eisenreich die Hand entgegen.

Von dpa

Die bayerische Staatsregierung hat den Kompromissvorschlag von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zu Aufzeichnungen im Gerichtssaal als unzureichend kritisiert. "Entscheidende Probleme sind weiter ungelöst", teilte Justizminister Georg Eisenreich (CSU) am Freitag in München mit.

Nach dem jüngsten Entwurf ist eine Videoaufzeichnung bei der Hauptverhandlung im Strafverfahren nicht mehr zwingend vorgesehen. Außerdem sollen die Justizbehörden der Länder mehr Zeit als ursprünglich geplant bekommen, um die Technik für Tonaufzeichnung und Transkription zu beschaffen.

"Ich befürchte, dass auch eine reine Audioaufzeichnung am Ende in das Revisionsverfahren eingeführt werden muss. Damit ist ein enormer Aufwand für den Bundesgerichtshof und die Staatsanwaltschaften zu erwarten", sagte Eisenreich. "Per Software erstellte Wortlautprotokolle sind zudem fehleranfällig, beispielsweise bei undeutlicher Sprechweise, Dialekten oder wenn mehrere Personen gleichzeitig sprechen. Die Justizpraxis befürchtet zudem erhebliche Verzögerungen der Hauptverhandlungen."

Auch die Länder hätten ein Interesse daran, Papierakten abzuschaffen. Dazu helfe aber nicht die Aufzeichnungspflicht, sondern vielmehr die E-Akte.

Buschmann hält am Kern seines Vorhabens fest: "Mir ist wichtig, dass wir zu einer besseren Dokumentation von strafgerichtlichen Hauptverhandlungen kommen. Denn in Strafverfahren geht es um sehr viel: den guten Namen und die Freiheit eines Menschen", hatte der Minister der Deutschen Presse-Agentur gesagt. Dass sich die Verfahrensbeteiligten bislang nach einem mitunter monatelangen Prozess alleine auf ihre Notizen und ihr Gedächtnis verlassen müssten, sei nicht zeitgemäß.

Ein erster von Buschmann im November vorgelegter Entwurf für ein "Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung" sah noch vor, die Hauptverhandlung künftig in Bild und Ton aufzuzeichnen und die Tonaufzeichnung mittels Transkriptionssoftware in ein Textdokument umzuwandeln.