Gastronomie

3G für Gäste – und Service-Kräfte?


Eine Tafel mit der Aufschrift ?Zutritt nach 3G-Regel: Geimpft, Getestet, Genesen? steht vor einem Wirtshaus. Gemäß einer Vereinb

Eine Tafel mit der Aufschrift „Zutritt nach 3G-Regel: Geimpft, Getestet, Genesen“ steht vor einem Wirtshaus. Gemäß einer Vereinbarung von Bund und Ländern schreiben die Bundesländer „3G“-Regeln (geimpft, genesen, getestet) unter anderem für Restaurants vor.

Die sogenannte 3G-Regel dürfte den zweiten Corona-Winter in der Gastronomie prägen. Ab Inzidenz 35 muss jeder Gast einen Beweis erbringen, dass er geimpft, genesen oder getestet ist. Wie aber steht es um die Mitarbeiter der chronisch personal-klammen Branche? Müssen Wirte ihre ungeimpften Küchen- und Service-Kräfte nach Hause schicken?

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