Durchfahrtsverbot am Christkindlweg

Radler dürfen nicht durch die Fußgängerzone fahren


Durch die Fußgängerzone in der Altstadt dürfen zu "normalen" Zeiten auch Radler fahren; das ändert sich aus Sicherheitsgründen während des Christkindlwegs.

Durch die Fußgängerzone in der Altstadt dürfen zu "normalen" Zeiten auch Radler fahren; das ändert sich aus Sicherheitsgründen während des Christkindlwegs.

"Lasst uns alle vernünftig sein, weihnachtlich denken und den Antrag unterstützen": Mit diesen fast schon besinnlichen Worten warb Stadtrat Lothar Reichwein (CSU/LM/JL/BfL) im Verkehrssenat für einen Dringlichkeitsantrag, während des Christkindlwegs ein Durchfahrtsverbot für Radler durch die Fußgängerzone auszuweisen. So will man etwaigen Unfällen vorbeugen, heißt es in dem Antrag, der von acht Stadträten aus den Fraktionen CSU/LM/JL/BfL, SPD/Linke/mut, der Jungen Wähler und der Bayernpartei unterzeichnet wurde und mit knapper 6:5-Mehrheit angenommen wurde.

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