Arbeitsgericht Cham

Richter sieht "Indizien für diskriminierendes Verhalten"

Vor dem Arbeitsgericht erstreitet sich ein gekündigter Projektleiter 10.000 Euro Schadensersatz: Die Firma hatte vergessen, vorab das Inklusionsamt um Zustimmung zu bitten. Damit bestünde das Arbeitsverhältnis fort.


Bereist zum zweiten Mal haben sich ein Projektleiter und seine ehemalige Firma vor dem Arbeitsgericht in Cham getroffen. Nun beendet ein Vergleich das Arbeitsverhältnis - und den Streit um die Kündigung.

Bereist zum zweiten Mal haben sich ein Projektleiter und seine ehemalige Firma vor dem Arbeitsgericht in Cham getroffen. Nun beendet ein Vergleich das Arbeitsverhältnis - und den Streit um die Kündigung.

Das Arbeitsverhältnis besteht weiter, darin sind sich beide Parteien einig", zu diesem Ergebnis kommt am Ende seines Vortrags der Vorsitzende Richter Veit Zitzmann. "Inwiefern das sinnvoll ist müssen Sie entscheiden", legt er nach. Die beiden Parteien kennt er schon aus einem Gütetermin. Es ist nicht sinnvoll, das wissen auch beide.

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