Arbeitsgericht Cham

Firma kündigt ihrem langjährigen Mitarbeiter wegen Alkoholsucht

Doch so einfach ist das nicht: Der Mann ist seit 1989 als Drahtzieher beschäftigt. Außerdem wird er ab November in die Passivphase seiner Altersteilzeit wechseln. Ein Sicherheitsrisiko im Betrieb ist er dann nicht mehr.


Seine Alkoholsucht ist der Grund dafür, dass die Firma einen langjährigen Mitarbeiter gekündigt hat. Doch die Kündigung ist nicht wirksam.

Seine Alkoholsucht ist der Grund dafür, dass die Firma einen langjährigen Mitarbeiter gekündigt hat. Doch die Kündigung ist nicht wirksam.

Kündigen ist eine Kunst für sich. Viele Arbeitgeber machen da Fehler. Und so sind Kündigungen das tägliche Brot für den Arbeitsrichter. Eine mit besonderer Würze hatte der Vorsitzende Richter Veit Zitzmann am Donnerstag auf dem Tisch. Da hatte ein Unternehmen einen Drahtzieher "außerordentlich und fristlos" gekündigt. Hilfsweise "außerordentlich mit sozialer Auslauffrist". Der Mann war seit 1989 im Unternehmen tätig.

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