Urteil über Luftbuchungen
Chamer Arbeitsgericht weist die Klage ab
13. Januar 2023, 12:13 Uhr aktualisiert am 13. Januar 2023, 12:13 Uhr
Von
Jasmin Gassner
Selten hat eine Urteilsverkündung so viele Zuhörer im Gerichtssaal wie am Freitag. Normalerweise spricht der Vorsitzende Richter Veit Zitzmann sein Urteil in den leeren Gerichtssaal. Das ist für das Arbeitsgericht nicht ungewöhnlich, bekommen die Parteien ja ohnehin Post. Anders im vorliegenden Fall einer Metallbaufirma aus dem östlichen Landkreis Cham. Die Angeklagte war da und ihr Beistand, außerdem eine Handvoll Zaungäste.
Jetzt weiterlesen mit
- alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
- als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
- einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat
Bereits Abonnent? Hier anmelden