Lastwagenfahrer muss gehen
Bier und Baustelle geht gar nicht
24. November 2020, 15:45 Uhr aktualisiert am 24. November 2020, 15:45 Uhr
Von
Jasmin Gassner
Sollte sich das als zutreffend herausstellen, dann kann man sich die Abmahnung vor der Kündigung tatsächlich sparen." Deutliche Worte fand Vorsitzender Richter Veit Zitzmann für den Verstoß eines Lastwagenfahrers einer bekannten Chamer Baufirma. Der Mann hatte sich gegen seine Kündigung zur Wehr gesetzt. Doch den Job bekommt er nicht zurück, dafür wogen die Vorwürfe zu schwer.
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